Achtes Capitel.
Von den imaginären Veränderlichen und
Functionen.
§. 1. Allgemeine Betrachtungen über die imaginären Veränderlichen
und Functionen.
Gesetzt, die beiden reellen Größen u und v seien verän
derlich , oder es gelte dies wenigstens von einer derselben, so ist
u + v i
eine imaginäre Veränderliche. Nähert sich überdies die
Veränderliche u der Grenze U, und die Veränderliche v der
Grenze V, so ist
U + Vi
die Grenze, welcher der imaginäre Ausdruck u + vi sich nähert.
Hat man die in einer Function vorkommenden Constante»
oder Veränderlichen zuvörderst als reelle Größen angesehen und
betrachtet dieselben hierauf als imaginäre, so können die Be
zeichnungen, vermittelst deren man die Function ausdrückte, nur
dann in der Rechnung beibehalten werden, wenn man ihre Be
deutung für den vorliegenden Fall gehörig bestimmt hat. So
z. B. bleibt nach dem, was in dem vorigen Capitel abgehan
delt worden ist, über die Werthe von
, a
a -s- x, a — x, ax, —
wenn die Constante a und die Veränderliche x imaginär werden,
nicht der geringste Zweifel übrig. Bleibt z. B. die Constante
a reell, während die Veränderliche x folgenden Werth hat