344
Zweiter Theil. Integral -Rechnung.
In Bezug auf die homogene Differentialgleichung kann
zunächst der folgende Satz bewiesen werden: Das allgemeine
Integral einer homogenen linearen Differentialgleichung ist linear
und homogen in Desug auf die willkürlichen Constanten.
Ist nämlich y x eine Function von x, welche die Gleichung
(2) identisch befriedigt, kurz gesagt, ein particuläres Integral
dieser Gleichung, so ist auch c x y x ein Integral derselben,
wenn c x eine beliebige Constante bedeutet; denn ist
¿’iW“-"’ = o,
so ist auch
= h’2pjr ,,) =o.
Sind ferner y x , y 2 ,. . . y k mehrere particuläre Integrale
von (2), so ist auch das mit beliebigen Constanten gebildete
Aggregat c x y x -f- c 2 «/ 2 -| + ein Integral der Gleichung;
denn aus
o, °- • ■ = 0
folgt, dass auch
+ ^2 2/2 H fc k y k y n ~e)
— C 1 lu'ik 1 ) + C 2 ^P/uV2 ^ “h " • H~ C k2totfc ^ = 0
ist.
Wenn daher k = n, so stellt
( 3 ) y = c x y x + c 2 y 2 -1 h c n y n
das allgemeine Integral vor, vorausgesetzt jedoch, dass die n
willkürlichen Parameter c x , c%,... c n wesentlich sind.
Damit wäre der oben ausgesprochene Satz bewiesen; die
zuletzt gemachte Voraussetzung aber erfordert näheres Ein
gehen in die Sache.
337. Ertheilt man der unabhängigen Variabeln einen
Anfangswert X ■ x 0 und ordnet demselben beliebige Anfangs
werte 2/(0), y[o), .. . y[o) —1) von y und seinen n— 1 ersten Ab
leitungen zu, so ist durch (2) der zugehörige Wert y@] der