138 II. Abschnitt. Siebentes Capitel. Die einförmigen Grundgebilde.
und somit ist
(2.)
Hierin hat sowohl die rechte, als linke Seite des Verhältnisses eine
von den Grundelementen unabhängige Bedeutung, indem jede der
selben den Quotienten der Abstandsverhältnisse der Elemente (3) und
(4) von den Elementen (1) und (2) für das betreffende Grundgebilde
gleich ist.
Von den beiden Seiten dieser Proportion ist jede ganz in der
selben Weise aus den Elementen*) des einen wie die andere aus
den entsprechenden des anderen Gebildes gebaut. Die Form jeder
der beiden Seiten dieser Proportion ist ein Verhältnis, dessen einzelne
Glieder wieder Verhältnisse sind und das aus diesem Grunde ein
Doppelverhältnis genannt wird.
Ein Doppelverhältuis der obigen Art, also ein Doppelverhält-
uis von der Form
a — h a — d
c — h’d — b
wollen wir das Doppelverhältnis der vier Gröfsen a, h, c, d,
oder der vier den Parametern a, h, c, d zugehörigen Ele
mente uen-uen und mit dem Symbol (a, h, c, d) bezeichnen.
Dasselbe stellt also das Abstandsverhältnis der Elemente, die
durch die Parameter c und d bestimmt werden, von denen mit den
Parametern a und h dar. Bezeichnen wir die Elemente mit denselben
Buchstaben wie ihre Parameter, so ist also § 41 und 42 im Falle a,
&, c, d vier Puucte einer Geraden sind:
und im Falle a, b, c, d vier Ebenen eines Ebenen-, oder vier Strahlen
eines Strahlenbüschels sind:
sin a A c # sin « A d
(a h c d)
sm c A h ' sin d^h
Mittelst der obigen Definition können wir die obige Formel (2.)
durch den Satz ausdrückeu:
Sind zwei einförmige Grundgebilde zu einander pro-
jectivisch, so ist das Doppelverhältnis von irgend vier
Elementen des einen Gebildes gleich dem aus den ent
sprechenden Elementen des anderen.
) Der Kürze halber statt aus den Parametern der Elemente.