Full text: Das Veranschlagen im Hochbau (14. Band)

  
  
  
  
  
  
  
  
  
   
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
   
   
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
    
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
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1 Küche von etwa 11 qm Grundfläche mit vorgelegter kleiner 
Loggia für Verrichtungen, wie Kleiderreinigen, Gemüseputzen usw., 
im Freien, 
1 Speisenkammer und 1 Abort; 
Im 1. Stockwerk: 2 Schlafzimmer, 1 Arbeitszimmer des Herrn, 
1 Kinderzimmer und 1 Abort; 
Im Dachgeschoss: 1 Mägdekammer, 1 Rumpelkammer und geräumiger 
Bodenraum. 
Unter Einhaltung dieses Bauprogrammes und Beachtung der ortlichen bau- 
polizeilichen Vorschriften ergab sich die aus den Zeichnungen näher ersichtliche 
Anordnung mit Kellergeschoss, Erdgeschoss, 1 Stockwerk und Dachgeschoss. 
1. Beschaffenheit der Baustelle und des Baugrundes. 
Das für die geplante Bauausführung zur Verfügung stehende Grundstück hat 
einen Flücheninhalt von 589 qm, ist unbebaut und wird von der Südseite von der 
Friedrichstrasse, an den übrigen Seiten von Nachbargrundstücken begrenzt. Die 
Hóhenunterschiede des Gebäudes sind ganz unbedeutende. Besondere Rechte der 
Nachbargrundstücke liegen nicht vor. 
Die vorgenommenen Untersuchungen des Baugrundes ergaben folgenden 
Befund: 
Die oberste Schicht des Erdreiches besteht in einer durchschnittlichen Hohe 
von 0,5 m aus Gartenerde, dann folgt eine durchschnittlich 1,0 m hohe Schicht 
Lehm mit Kies vermischt und darunter eine tragfühige Sandschicht. Der Baugrund 
ist demnach als ein guter zu bezeichnen und brauchen künstliche Fundierungen 
nicht ausgeführt zu werden. Der hóchste Grundwasserstand ist in der Tiefe von 
2.4 m unter Erdbodengleiche ermittelt worden, so dass der Kellerfussboden rund 
0,8 m über demselben zu liegen kommt. 
Das zur Bauausführung und für die Bewohner erforderliche Nutz- und Trink- 
wasser kann aus der stüdtischen Hochdruckwasserleitung entnommen werden. 
Die Abwässer sollen in Schlammfáünge geleitet werden, aus denen sie durch 
Rohrleitungen in die Kanäle der städtischen Entwüsserungsanlage übergeführt werden. 
4. Bauentwurf. 
Die durch das bereits erwühnte Bauprogramm vorgeschriebenen Rüume sind 
in den einzelnen Geschossen in folgender Weise verteilt worden: 
a) Im Kellergeschoss befindet sich. eine Waschküche und 3 Vorratsráüume. 
b) Im Erdgeschoss ist 1 Empfangszimmer, 1 Esszimmer, 1 Wohnzimmer, 
] Küche, 1 Speisenkammer und 1 Abort untergebracht. Der Hauseingang 
befindet sich an der Ostseite und führt in den Windfang, welcher gegen 
den Treppenraum und die Diele durch einen Glasverschluss abgetrennt ist 
Diele, wie Treppenraum dürften somit vóllig zugfrei sein. Damit das 
Küchenpersonal die Kellerráume erreichen kónnen, ohne den Glasabscehluss 
zwischen Treppenraum und Windfang passieren zu müssen, ist unmittelbar 
vor letzterem in dem Brettverschlage unter dem ersten Treppenlaufe die 
Kellereingangstür angeordnet worden. 
  
     
  
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