etwaige Fluchtlinienbeschrünkungen, voraussichtliche Veränderungen und Regelungen‘ |
an vorbeiführenden óffentlichen Strassen, Angabe und Beschreibung der etwa |
erforderlichen Umgestaltung der Erdoberfläche, sowie der fiir die Einfriedigung, |
Wasserzuführung, Entwüsserung und für die Beseitigung der Fükalien nótigen An-
lagen und Vorrichtungen.
Angabe der Beschaffenheit des Baugrundes unter Mitteilung der zur. Erfor-
schung desselben benutzten Hilfsmittel, seiner Tragfähigkeit, beziehungsweise der
Vorkehrungen, welche zu seiner Befestigung erforderlich sind; ferner über die
Höhe des Grundwasserstandes, über die Möglichkeit, gutes und ausreichendes
Trink- und.Gebrauchswasser zu beschaffen nnd über sonstige Wasserverhültnisse. &
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4. Bauentwurf.
Beschreibung der Grundrissanordnung in bezug auf die Verwendung der
einzelnen Räume, Begründung der Raumverteilung in den verschiedenen Geschossen,
Bezeichnung der Lage der Haupt- und Nebeneingünge sowie der Treppen; ferner
Angabe der Geschosshóhen von Oberkante bis Oberkante Fussboden, sowie der
Höhenlage des untersten Fussbodens gegen die Erdoberfläche und den höchsten
Grundwasserstand.
5. Bauart.
Aufführung der wichtigeren Baustoffe unter Begründung der getroffenen Wahl | A
mit Rücksicht auf Festigkeit, Wetterbeständigkeit, Preisangemessenheit und ‘die fi
Anfuhrverháültnisse, Beschreibung der Konstruktionen des Rohbaues und des inneren:
Ausbaues unter Hinweis auf die Zeichnungen und die im Kostenanschlag ent-
haltenen genauen Bestimmungen.
6. Zeit der Herstellung.
Angabe des Zeitraumes, innerhalb dessen die Herstellung der wichtigeren
Abschnitte der Bauausführung, sowie die Vollendung des ganzen Baues beabsichtigt
wird, ferner des voraussichtlichen Zeitpunktes der Bauabnahme mit Rücksicht auf
die Fertigstellung der Abrechnung.
7. Bauleitung. f
Mitteilung der Bauführungs- und Aufsichtskosten und der Umstünde, welche | di
die Verwendung technischer Hilfskräfte für die Bauleitung notwendig machen.
8. Baukosten. |
Angabe der Kosten des betreffenden Bauwerkes und soweit móglich des Be-
trages für die Einheit der zu bebauenden Flüche nach Quadratmetern, wobei die-, y
jenige des Erdgeschosses unter Fortlassung der kleinen nicht hochgeführten Vor-
bauten, wie Freitreppen, Kellerhülse usw. zu Grunde zu legen ist. Ausserdem
sind die Kosten für die Einheit des Rauminhaltes nach Kubikmetern zu ermitteln,
wobei die vorbezeichnete Flüche des Erdgeschosses einzustellen und als Hóhe das
Mass von der Oberkante Fundament bis zur Oberkante Hauptgesims anzunehmen
ist, sofern nicht besondere Verhältnisse eine andere, dann näher zu begründende
Annahme erforderlich erscheinen lassen. Endlich müssen die Kosten für eine al
etwa vorkommende Nutzeinheit (z. B. Sitzplatz in der Kirche usw.) angegeben
werden. Die berechneten Beträge sind soweit angüngig mit den Kosten àühnlicher. st
Bauwerke in demselben Baukreise in Vergleich zu stellen. la