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demgemäss gegen das für Staatsbauten zu verwendende etwas abweichend zu ge-
stalten und erhält meist die Form des Formulars Bi. Diese Form ist auch für die
Massenberechnung der Steinmetzarbeiten für den am Schlusse dieses Buches ange-
fügten Anschlag für den Neubau eines Wohnhauses gewählt worden.
Die einzelnen Einträge (Positionen) der Massenberechnung sind mit je einer
Nummer zu bezeichnen, welche mit der entsprechenden Nummer der ununter-
brochen fortlaufende Nummern aufweisenden Kostenberechnung übereinstimmen
muss, gleichviel ob dabei Lücken in der Reihenfolge der Nummern der Massen-
berechnung entstehen oder nicht.
Um die rechnerische Prüfung zu erleichtern, sollen lange Zahlenreihen, welche
sich über mehrere Zeilen erstrecken, vermieden werden. Die einzelnen Ansätze
sind vielmehr — ohne Rücksicht auf den dadurch verursachten Mehrverbrauch
von Papier — möglichst kurz und wenn tunlich nicht über eine Zeilenreihe unter-
einander aufzuführen. Wiederholungen von Rechnungsansätzen sind möglichst zu
unterlassen, es genügt ein Hinweis auf diejenige Eintragsnummer, bei welcher die
betreffenden Ansätze bereits vorkommen.
In die Massenberechnungen sind alle diejenigen Arbeiten aufzunehmen, deren
Ermittelung die Aufstellung von längeren, aus mehreren Ansätzen bestehenden
Berechnungen erforderlich macht; die aus der Zeichnung unmittelbar durch ein-
faches Zusammenzählen zu entnehmenden Gegenstände sind dagegen von der
Massenberechnung auszuschliessen und gleich in die Materialien- beziehungsweise
Kostenberechnung zu übertragen, wenn sie auch der Übersichtlichkeiten wegen in
den nachstehenden Erörterungen über die einzelnen Massenberechnungen teilweise
mit behandelt worden sind.
Formular A und B.
Für die Vorberechnung und die Massenberechnung der Maurer- und
Steinmetzarbeiten (bei Staatsbauten).
Fläche Inhalt
Ein ES Se Gecenstand Lánge | Breite Hóhe Abos
trag |-3 ^ [u.s 5 m m qm m cbm
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Formular B.
Für die Massenberechnung der Steinmetzarbeiten (bei Privatbauten).
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Ein-|-5.£ 18 ; Länge | Breite | Fläche | Tiefe | Inhalt
trag Ho ER Gegenstand m qm m cbm Abzug
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