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gleich dem Dreieck mit der Grundlinie s und der Hóhe h, also 5-07 $.-3 ist,
so berechnet sich der Inhalt der Baugrube einschliesslich Bóschungen zu:
17,76 .15,76 . 1,8 — 502,82 ebm.
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Für die Berechnung des Erdaushubes der Fundamente ist der Rauminhalt . Su
des bei den Maurerarbeiten zu ermittelnden bezüglichen Mauerwerks unter Zu- | SH
schlag eines der Bodenart anzupassenden Bruchteiles für Arbeitsraum in Ansatz zu au
bringen. dis
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2. Massenberechnung der Maurerarbeiten. M.
Die Berechnung der Mauermassen erfolgt in der Weise, dass von der in der Pr
» Vorberechnung“ angegebenen Gesamtfläche eines jeden Geschosses die Flächen to
der darin vorhandenen Räume abgezogen und der Rest mit der Geschosshöhe bezw.
der Höhe des Fundamentabsatzes multipliziert wird,
In Ausnahmefällen, wie bei der Ausmauerung von Senkkasten und Brunnen,
bei kleinen Vorbauten, alleinstehenden Pfeilern, Treppenwangen u. dergl. hat die
Ermittelung der Massen unmittelbar durch Multiplizieren der einzelnen Längert, '
Breiten und Höhen zu erfolgen. Dasselbe Verfahren kann auch bei allen Bauten,
deren Kostenbetrag 5000 Mk. nicht übersteigt, Anwendung finden, ebenso bei
solchen, in welchen ein starker Wechsel in der Höhe und Höhenlage der Räume
zueinander in den einzelnen Geschossen stattfindet oder das Material der Wände
ein sehr verschiedenartiges (massive Backsteinwände, Holz- oder Eisenfachwünde,
Rabitzwände usw.) ist.
Die Geschosshöhen sind von Oberkante bis Oberkante Fussboden zu nehmen. Ti
Für Bruchsteinmauerwerk, sofern solches in den Fundamenten vorkommt,
sind die Stärken stets in vollen Dezimetern anzunehmen, oder auf halbe Dezimeter na
abzurunden; für die Stürke des Ziegelmauerwerks gelten folgende Masse: de
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