dieselben zunächst mit zwei in verlängertem Zementmörtel verlegten Ziegelflach-
schichten abgeglichen werden, auf welche dann die Asphalt-Isolierschicht aufzu-
bringen ist.
c) Die Umfassungswände des Kellergeschosses sind gegen seitliches Eindringen
der Erdfeuchtigkeit durch senkrechte, von der Asphalt-Isolierschicht bis zum Terrain
reichende Luftschichten zu schützen.
Diese Luftschichten erhalten eine lichte Weite von 5 bis 7 cm und sind, so-
fern die Umfassungsmauern aus Ziegeln hergestellt werden sollen, an der Aussen-
seite derart vorzulegen, dass sie gegen das Erdreich durch eine !/, Stein starke,
in verlängertem Zementmörtel aufzuführende Mauer abgeschlossen werden und ihre
Innenfläche hinter die Aussenflucht des Erdgeschoss-Mauerwerkes nicht zurücktritt.
Eine Stürke von !/, Stein genügt nicht, wenn das Hervortreten sogenannten
Drüngwassers — etwa aus nahe dem Gebüude ansteigenden Erdschichten kommend —
Zu befürchten ist. In diesem Falle ist die Abschlusswand der Luftisolierschicht
l Stein stark anzuordnen, vor derselben eine fette Tonschicht von mindestens
90 em Stärke einzubringen und für Abführung des Drängwassers durch Einlegung
von Drainróhren in etwa 1,0 bis 2,0 m Entfernung vom Gebäude zu sorgen.
Werden die Umfassungsmauern des Kellergeschosses aus Bruch- oder Feld-
steinen hergestellt, so ist die Luftschicht an der Innenseite in entsprechender Weise
vorzulegen. Ebenso ist zu verfahren, wenn Kellermauern an nachbarlichen Grenzen
aus Ziegelsteinen aufgeführt werden sollen.
Die Abschlusswand der Luftschicht ist mit dem Kellermauerwerk durch
Bindersteine genügend sicher zu vereinigen.
Im Ausseren ist das Kellermauerwerk, soweit es unter Terrain liegt, nur glatt
zu fugen, nicht zu putzen, und sodann nach môglichster Austrocknung zweimal
mit heissem Teer oder Goudron zu streichen.
Die Luftschichten selbst sind einerseits durch Öffnungen nahe über dem Fuss-
boden des Kellergeschosses mit den Räumen des letzteren, sowie durch Öffnungen
in den Leibungen der Kellerfenster mit der Aussenluft in Verbindung zu bringen,
damit durch fortgesetztes Lüften eine schnelle Austrocknung des Kellermauerwerks
befördert wird. Die Öffnungen sind mit Metallgittern zu verschliessen.
d) Die Kellersohle muss mindestens 30 cm über dem höchsten bekannten,
auf das sorgfältigste zu ermittelnden Grundwasserstande angeordnet werden.
e) In Fensterbrüstungen und in allen nur 1!/, Stein starken Umfassungs-
wünden von Räumen, welche mit Heizvorrichtungen versehen werden, sind —- ab-
gesehen von Pfeilern geringer Lünge — senkrechte, durch Binder ausreichend ver-
stärkte Luftisolierschichten von 5 bis 7 cm Weite anzulegen. Letztere sind in den
Umfassungswünden an der Aussenseite anzuordnen, damit für die Balken ein aus-
reichendes Auflager verbleibt.
. f) Die Gurtbogen- und Gewólbeanfünger sind gleich bei Aufführung des Ge-
schossmauerwerks im Verbande mit diesem, in wagerechten Schichten, und, soweit
erforderlich, unter] Verwendung von verlängertem Zementmortel | auszukragen.
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