Full text: Das Veranschlagen im Hochbau (14. Band)

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Diese Bestimmung gilt nicht nur für Tonnen- und Kreuzgewólbe, sondern auch für 
flache und gedrückte Kappen. Bei Aufmauerung der Schildbogenwände ist durch 
entsprechende Aussparungen*) für einen sicheren Eingriff und Anschluss der Ge- 
wülbekappen Sorge zu tragen. 
g) Grössere Gewölbe sind, sofern nicht besondere Belastungen ein anderes 
Material erfordern, aus porósen oder Lochsteinen, unter Verwendung von ver- 
längertem Zementmärtel oder schnell bindendem Wasserkalk-Mórtel, herzustellen. 
h) Die für die Widerlager der Gewólbe erforderlichen Stürken sind, soweit 
nótig, sorgfültig durch Rechnung zu ermitteln. Lassen sich die Widerlager nicht 
in einer solehen Stürke anordnen, dass die stets bis zum Erboden zu verfolgende 
Drucklinie ausreichend von der Aussenkante des Mauerwerks entfernt bleibt, so ist 
die Anbringung von Verankerungen vorzuschreiben. 
Die Stärke und Anzahl der Anker ist in solchen Fällen vor der Ausführung 
rechnerisch festzustellen. 
Weit gespannte Gurtbögen, welche zusammen mit dem aufgehenden Mauer- 
werke aufgeführt werden, sind, auch wenn die Drucklinie rechnungsgemäss inner- 
halb des Mauerwerks verbleibt, stets in verlängertem Zementmörtel oder einem 
schnell abbindenden Wasserkalk-Mörtel einzuwölben und mit Ankern von aus- 
reichender Stärke auszustatten, da die Lasten, welche den Verlauf der Drucklinie 
bestimmen, erst nach und nach aufgebracht werden und somit behufs Verhinderung 
von Rissen die vorgedachten Sicherungsmassregeln geboten sind. 
i) Gewölbe, welche zur unmittelbaren Aufnahme der Dachdeckung dienen, 
und sonstige Gewölbe, deren Ausführung nur unter freiem Himmel bewirkt werden 
kann, sind tunlichst zu vermeiden. Abgesehen von Ausnahmen, bei denen wegen 
des geringen Umfanges der Gewölbe oder aus anderen Gründen die Anwendung 
derartiger Konstruktionen unbedenklich erscheint, ist demgemäss stets ein besonderer 
Dachstuhl vorzusehen und dieser erst regelrecht einzudecken, bevor die Einwölbung 
der darunter befindlichen Räume in Angriff genommen wird. 
k) Flache Kappen von !/, Stein Stürke sollen in der Regel nicht über 2,50 m 
Spannweite betragen. 
Bei grösserer Spannweite sind Verstärkungsgurte vorzusehen bezw. durch- 
gängig grössere Stärken zu wählen, ausserdem ist ein besonders gutes Wölbmaterial 
und ein schnell abbindender Mörtel zu verwenden. 
Sind die Kappen zwischen eisernen Trägern einzuspannen, so müssen sie stets 
auf den unteren Flanschen der Träger aufruhen und mit einer Pfeilhöhe von nicht 
unter !/, der Spannweite ausgeführt werden. 
Bedingt die unzureichende Stärke der Widerlager eine Verankerung, so er- 
folgt solehe bei einer Lünge der Kappen von nieht über 4,0 m in ausreichender 
Weise dadurch, dass ein oder mehrere Anker; welche jedoch mindestens über zwei 
*) Mit Rücksicht auf das spätere Setzen der Gewölbe ist ein Spielraum in der Stärke der 
Wölbschalung zu belassen, so dass die Unterkante derselben mit der Unterkante der Aussparung 
abschneidet. 
  
  
 
	        
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