nächstliegenden Gebäude und deren etwaige Ausstattung mit Blitzableitern ist be-
sonders anzuzeigen, in welcher Tiefe unter dem Terrain sich das Grundwasser vor-
findet, sowie aus welchen Erdarten bis zu dieser Tiefe der Untergrund besteht.
g) Damit den Umfassungsmauern des Kellergeschosses von aussen her mög-
lichst wenig Feuchtigkeit durch Regen innerhalb der Bauzeit zugeführt wird, sind
dieselben, nachdem der Mörtel des unter der Erdoberfläche befindlichen Mauer-
werkes in den Aussenschichten hinlänglich abgebunden ist, sogleich bis zum Terrain
fest zu verfüllen, auch ist letzterem von dem Gebäude ab eine entsprechende Nei-
gung zu geben und für vorläufige Entwässerung der Umgebung der Gebäude so
zu sorgen, dass das Regenwasser möglichst abfliesst und nicht in der Nähe der
Gebäude in den Boden einsickert.
Gleich nach Fertigstellung der Dacheindeckung und der Abfallrohre sind
letztere an ihren Enden mit vorläufigen Rinnen zu versehen, welche das Regen-
wasser hinreichend weit vom Gebäude ableiten. Im übrigen ist möglichst bald
auch die Terrainregulierung herbeizuführen und die Ausführung des mit Zement
zu verschlämmenden Traufpflasters, welches tunlichst bei allen Gebäuden vorzusehen
ist, in Angriff zu nehmen. Sollte eine baldige Herstellung des endgültigen Trauf-
pflasters nicht zweckmässig sein, so ist auf Ausführung einer vorläufigen Pflasterung
besonders dann Bedacht zu nehmen, wenn bei undurchlässigem Untergrunde oder
infolge sonstiger besonderer Verhältnisse eine nachteilige Durchnässuug des Keller-
mauerwerks zu befürchten steht. (Vergl. auch Titel I und II, Erd- und Maurer-
arbeiten, unter c.)
h) Feuerhühne sind im Innern eines Gebáudes nur ausnahmsweise anzubringen,
dafür aber auf den Hófen Hydranten mit besonderer ausreichend weiter Wasser-
zuleitung in auskómmlicher Zahl vorzusehen.
Sofern Feuerhühne überhaupt zur Ausführung gelangen, werden sie am besten
in der Nähe der Treppen angebracht, da es sich dann ermöglichen lässt, mit dem
an einen Feuerhahn angeschlossenen Schlauche erforderlichenfalls auch in einem
hóher liegenden Geschosse mit Erfolg tütig zu sein.
Ebenso ist die Anlage von Feuerhühnen an den oberen Endigungen der nach
dem Dachboden führenden Treppen zweckmüssig, sofern in der Wasserleitung da-
selbst noch ein so hoher Druck vorhanden ist, dass wirksam gespritzt werden kann.
Die Feuerhühne müssen immer innerhalb der für die Treppenendigungen vor-
geschriebenen feuerfesten Ummantelungen und keinenfalls auf dem Dachboden
selbst angebracht werden.
i) Die Türen der nach Massgabe der bezüglichen Bestimmungen anzuordnen-
den Brandmauern, sowie die zum Abschlusse der feuerfesten Ummantelungen der
Treppen im Dachboden dienenden Türen sind entweder aus Holz zu fertigen und
auf beiden Seiten mit Eisenblech von etwa 1 mm Stürke zu beschlagen, oder aus
eisernem Rahmen mit einer Bekleidung von Drahtputz nach Monierseher oder
Rabitzscher Art herzustellen. Die Türen in den Brandmauern erhalten nur einen
selbsttitigen Verschluss, keine Sehlósser.
süchlich durch Blitzschlag daselbst etwa verursachten Schaden, über die Hóhe der
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