Full text: Das Veranschlagen im Hochbau (14. Band)

     
  
  
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auf eine Glasplatte. gesetzten Metallring von 4 cm Höhe und 8 cm lichtem Durch- 
messer mit dem Zementbrei von der oben angegebenen Dickflüssigkeit und' bringt 
denselben unter die Nadel. Der Zeitpunkt, in welchem die Normalnadel den 
Zementkuchen nicht mehr gänzlich zu durchbohren vermag, gilt als der „Beginn 
des Abbindens“. Die Zeit, welche verfliesst, bis die Normalnadel auf dem er- 
starrten Kuchen keinen merklichen Eindruck mehr hinterlässt, ist die „Bindezeit“. 
Da das Abbinden von Zement durch die Temperatur der Luft und des zur 
Verwendung gelangenden Wassers beeinflusst wird, insofern hohe Temperatur das- 
selbe beschleunigt, niedrige Temperatur es dagegen verzögert, so empfiehlt es sich, 
die Versuche, um zu übereinstimmenden Ergebnissen zu gelangen, bei einer mitt- 
leren Temperatur des Wassers und der Luft von 15 bis 189 C. vorzunehmen. 
Wührend des Abbindens darf langsam bindender Zement sich nicht wesentlich 
erwärmen, wohingegen rasch bindende Zemente eine merkliche Würmeerhóhung 
aufweisen können. 
Portlandzement wird durch längeres Lagern langsamer bindend und gewinnt 
bei trockener zugfreier Aufbewahrung an Bindekraft. Die noch vielfach herrschende 
Meinung, dass Portlandzement bei längerem Lagern an Güte verliere, ist. daher 
eine irrige und es sollten Vertragsbestimmungen, welche nur frische Ware vor- 
schreiben, in Wegfall kommen. 
3. Volumbeständigkeit. 
Portlandzement soll volumbeständig sein. Als entscheidende Probe soll gelten, 
dass ein auf einer Glasplatte hergestellter und vor Austrocknung geschützter Kuchen 
aus reinem Zement, nach 24 Stunden unter Wasser gelegt, auch nach längerer 
Beobachtungszeit durchaus keine Verkrümmungen oder Kantenrisse zeigen darf. 
Erläuterungen zu 3. — Zur Ausführung der Probe wird der zur Be- 
stimmung der Bindezeit angefertigte Kuchen bei langsam bindendem Zement nach 
24 Stunden, jedenfalls aber erst nach erfolgtem  Abbinden unter Wasser gelegt. 
Bei rasch bindendem Zement kann dies schon nach kürzerer Frist geschehen. Die 
Kuchen, namentlich von langsam bindendem Zement, müssen bis nach erfolgtem 
Abbinden vor Zugluft und Sonnenschein geschützt werden, am besten durch Auf- 
bewahren in einem bedeckten Kasten oder auch unter nassen Tüchern. Es wird 
hierdurch die Entstehung von Schwindrissen vermieden, welche in der Regel in 
der Mitte des Kuchens entstehen und von Unkundigen für Treibrisse gehalten 
werden können. 
Zeigen sich bei der Erhärtung unter Wasser Verkrümmungen oder Kanten- 
risse, so deutet dies unzweifelhaft „Treiben“ des Zements an, d. h. es findet in- 
folge einer Volumvermehrung ein Zerklüften des Zements unter allmählicher 
Lockerung des zuerst gewonnenen Zusammenhanges statt, welches bis zum günz- 
lichen Zerfall des Zements führen kann. 
Die Erscheinungen des Treibens zeigen sich an den Kuchen in der Regel 
bereits nach 3 Tagen; jedenfalls genügt eine Beobachtung bis zu 28 Tagen. 
: .4. Feinheit der Mahlung. E 
Portlandzement soll so. fein gemahlen: sein, dass eine Probe desselben auf 
einem Sieb von 900 Maschen pro Quadratcentimeter höchstens 10 Proz. Rück- 
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