sers liefern; getrübtes Wasser würde auf eine nach Lage und Art verfehlte Fassung hin-
weisen.
9. Ausdehnung der Schutzbezirke bei Grundwasserfassungen. Um
alle Möglichkeiten der Grundwasserverunreinigungen von der Erdoberfläche her un-
möglich zu machen, werden um die Fassungen herum Schutzbezirke geschaffen, indem
das Gelände angekauft und der willkürlichen Bewirtschaftung seitens Privater entzogen
wird. Dabei ist es jedoch nicht notwendig, das Gelände der Bewirtschaftung ganz zu
entziehen; denn eine kräftige Grasnarbe ist nicht von Nachteil, sondern wirkt filtrie-
rend, bezw. dichtet den Boden ab, und die Verwendung künstlicher Düngemittel hat
hygienische Nachteile nicht im Gefolge. Dagegen wird es sich, abgesehen von dem Fall,
wo man es mit einem außerordentlichen Grundwasserreichtum zu tun hat, nicht emp-
fehlen, die Schutzbezirke aufzuforsten, da der Wald, wie in Abschnitt II gezeigt werden
wird, Grundwasser mindernd wirken kann.
Über die notwendige Ausdehnung der Schutzbezirke allgemeine
Angaben zu machen, ist unmöglich. Sie wird sich richten können nach der natürlichen
Tiefenlage des Grundwasserspiegels, nach der Tiefe der Absenkung und ihrer Erstrek-
kung unter Erdgleiche, nach der Natur der deckenden Schichten und ihrer Bewachsung.
Im allgemeinen pflegt man den Schutzstreifen zu beiden Seiten der Fassungen und an
ihren Enden nicht breiter als je 50 m zu machen. Dies ist auch die Größe des Halbmes-
sers, den man dem kreisförmigen Schutzgebiet um einen Einzelbrunnen herum gibt.
Meist tut man gut daran, sich das Vorkaufsrecht auf die benachbarten Grundstücke zu
sichern, für den Fall, daß mit der Zeit eine Vergrößerung der Schutzstreifen angezeigt
sein sollte, oder die Fassung zu erweitern sein würde.
Als Beispiel für die Erwerbung größerer Schutzgebiete führen wir das
Wasserwerk Dresden-Hosterwitz an. iDie Fassung liest ganz nahe an der Elbe und be-
steht aus 29 Brunnen in je 24m Entfernung. Man glaubte ursprünglich, durch eine
mehrere Meter dicke Tonschicht gegen jede Verunreinigung von oben her geschützt
zu sein. Gleichwohl wurde „direkt nachgewiesen, daß Durchbrechungen der undurch-
lässigen Schichten mehrfach stattgefunden haben müssen“. Die Stadt Dresden verein-
barte deshalb im Jahr 1900 mit der Gemeinde Tolkewitz, daß sie ihr Wasser liefern
wollte, damit dort keine privaten Brunnen mehr entstünden, daß außerdem die Gemeinde
Tolkewitz Kanalisation erhalten sollte Zum Schutz des Hosterwitzer Wasserwerkes
sind 86 ha Gelände angekauft worden.
Einer freundlichen Zuschrift des Herrn Wasserwerksdirektor Bamberger in Leipzig
verdanken wir nachstehende Mitteilungen über die Schutzbezirke des dortigen Werkes:
„Für unsere Fassungen haben wir ausgedehnte Schutzgebiete geschaffen, soweit diese FM
nicht schon durch örtliche Verhältnisse vorhanden waren. In Naunhof haben wir ein
Schutzgebiet von 250 ha angekauft, zu dem aber noch der Staatswald, in dem unsere
Fassungen liegen, mit 872 ha hinzuzurechnen ist. In Naunhof berechnet sich bei einer
Fassungslänge von 4400 m, die mittlere Breite des Schutzstreifens zu 2600 m. Bei dem
neuen Wasserwerk in der Muldenaue haben wir 700 ha als Schutzgebiet angekauft;
die mittlere Breite des Schutzstreifens berechnet sich hier bei 3000 m Fassungslänge
zu 2300 m. In beiden Fällen liegen ungefähr 400 m Breite des Schutzstreifens strom-
abwärts von den Fassungen. |
Die innerhalb des Schutzgebietes des neuen Werkes gelegenen Ortschaften Canitz
und Wasewitz mit rund 40 Gehöften wurden gekauft, vollständig beschleust und an die
Wasserleitung, angeschlossen.