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inallen Fällen absurd äabgetan ist, hat der Wasserver-
sorgungsingenieur ihren Warnungen beim Bauund Betrieb
seiner Werke Rechnung zu tragen.
An diesem Satz wird auch durch Gerichtsurteile, die vor den aufeinanderstoßenden
Lehrmeinungen ein non liquet ergeben, nichts geändert. Kein Erbauer oder
Leiter von Wasserwerken, der sich seiner Verantwortung
bewußt ist,wird dem obigen Satzsachlich entgegentreten,
oder mit einer Spur von moralischer Berechtigung ent-
gegenhandeln können.
8 9, Biologische Wasseruntersuchung. Selbstreinigung der Gewässer,
Biologische Wasseruntersuchungen können wegen der notwendigen Feststellung
der für den Reinheitsgrad eines Wassers charakteristischen Arten und Artverbände
(Biocönosen) nur durch einen Spezialfachmann vorgenommen werden, zumal der Natur
der in Betracht kommenden Lebewesen entsprechend die Deutung des Befundes (trotz
der fördernden Arbeiten von Kolkwitz und Marsson) besondere Vertrautheit mit den
einschlägigen botanisch-geologischen Fragen erfordert. Deshalb sei hier nur das zur
allgemeinen Orientierung Wichtigste zusammengefaßt.
Die biologische Wasseruntersuchung erstreckt sich auf:
a) Das Plankton (das im Wasser willenlos treibende Leben),
b) den abgesetzten Schlamm mit fremden Resten (wie Stärke, Muskelfaser, Fä-
kalien usw.),
c) die am Ufer, an Steinen, an Holz haftenden Organismen.
Es gibt kein Wasser, das nicht pflanzliche oder tierische Kleinlebewesen enthielte
(Hydrophyten und Hydrozoen). Die Erfahrung lehrt, daß die im einzelnen Fall auftre-
tenden Arten einen Schluß darüber zulassen, ob man ein Wasser als rein oder verunreinigt
anzusehen hat. Trotz ihrer verhältnismäßigen Jugend hat sich die biologische Wasser-
untersuchung als eine wertvolle Ergänzung der chemischen und bakteriologischen Metho-
den bewährt, namentlich aus dem Grund, weil sie, während jene gewissermaßen nur
einen Augenblickszustand eines Wassers erkennen lassen, Durch-
schnittsaufschlüsse ergibt. Denn wenn wir beispielsweise in einem Wasserlauf
Organismen finden, die auf nur geringe Verschmutzung. hinweisen, so wird dadurch
eine zufällig ungünstig ausgefallene chemisch-bakteriologische Untersuchung einiger-
maßen korrigiert; denn wir erkennen aus der biologischen Untersuchung, daß der mitt-
lere Zustand des Gewässers ein besserer ist. Die biologischen Methoden können also
unter Umständen eine Stadt, eine Fabrik vor zu harten Reinigungsvorschriften seitens
der Behörden bewahren. Andererseits gestattet aber die Methode auch, frühere Verun-
reinigungen eines Gewässers an den festsitzenden Formen nachträglich nachzuweisen,
wo andere Methoden versagen.
Die biologischen Methoden werden in erster Linie Anwendung finden bei offenen
Gewässern, also bei Flüssen, Seen, Talsperren. Seltener werden sie bei Quellen, Brun-
nen und Grundwasser zu verwenden sein. Doch ist z. B. von Kolkwitz und Thiesing
(Mitt. d. Kgl. Landesanstalt für Wasserhygiene, H. 5, 8. 142) nachgewiesen worden, daß
verschiedene Organismen, .die größer sind als Bakterien, in den Sand der Filter ein-
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