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Nur Spuren zulässig. Bedenklich, wenn entstanden durch
Ammoniak
Fäulnis stickstoffhaltiger organischer Stoffe.
Salpetrige Säure | Nu Spuren zulässig. Meist Indikator für Fäkalverun-
. reinigungen.
Salpetersäure | Möglichst nicht über 20 Img. Unbedenklich, wenn das
Wasser sonst einwandfrei ist, d.h. vor allem kein Am-
moniak und keine salpetrige Säure enthält (siehe auch
unten Chlor). 7,
Härte | Nicht gern über 20—25° d. H., am besten zwischen 5 und!
10°, jedoch wesentlich Gewohnheitssache. Absolute Salz-
freiheit des Wassers für den Körper nicht erwünscht.
Eisengehalt | Möglichst eisenfrei, jedoch unbedenklich und fast immer
| leicht zu entfernen.
Mangangehalt Unbedenklich; als Bikarbonat leicht zu entfernen, als
Sulfat nur unter Zusatz von Chemikalien.
Blei | Möglichst bleifrei: Größtwert 0,35 Img.
Chlor Möglichst nicht über 30 Img; unter Umständen Indikator |
für Fäkalverunreinigung.
| Freie Kohlensäure und freier | Angenehm im Geschmack, jedoch bei saurer Reaktion
Sauerstoff des Wassers Metalle und Mörtel angreifend. |
Schwefelwasserstoff In eisenhaltigen Grundwassern unbedenklich. Bisweilen
Indikator für Verunreinigungen aus Ansiedelungen und
Industrie.
Kali | Über 10 Img verdächtig (Aborte).
Kieselsäure | Unbedenklich (Cranz hat 31 Img).
Schwefelsäure | Möglichst nicht über 100 Img. Wenn hoch, Untersuchung,
| ob nicht Oxydationsergebnis aus Abwassern.
Phosphorsäure | Möglichst Null. Fast stets Fäkalienverdacht.
Aluminate Unbedenklich.
Abdampfrückstand | Möglichst nicht über 400—500 Img.
Permanganatverbrauch Möglichst unter 10—12 Img. Höhere Werte können jedoch
auch noch unbedenklich sein.
Organismen Keine pathogenen Bakterien. Im übrigen kann keine
Grenzzahl angegeben werden. Örtlichkeit und Zustand
der Fassung sind ausschlaggebend.
8 11. Anforderungen an Wasser für Industrie und Gewerbe.
Die folgenden Ausführungen lehnen sich zum Teil an die Sonderwerke auf
diesem @ebiete, namentlich an: Fischer, Das Wasser, und: König, Die Verunrei-
nigung der Gewässer, Band I, an, auf die wegen eingehender Studien nachdrücklich
hingewiesen sei. Im einzelnen Fall sind besondere Analysen und Zuziehung von Spe-
zialisten unerläßlich.
1. Bäckereien, Brotfabriken, Milchwirtschaft. Das Wasser darf die
Gärung nicht ungünstig beeinflussen, es muß also frei von Spaltpilzen, nicht in Fäul-