Full text: Kepler. Galilei

—<8§ 1 1 !) ZK- 
vor Zeugen — stattgefunden, und da sich Galilei dem Gebote 
ohne weiteres fügte, war von weiteren Maßregeln natürlich 
abzusehen. Ein drittes, von Gherardi zuerst publiziertes Akten 
stück ist der Bericht über die Sitzung des Jnquisitionstribunales 
vom 26. Mai 1616, und hier wird nur kurz bemerkt, daß 
Bellarmin über die Ausführung des ihm früher gewordenen 
Auftrages referiert habe. Endlich ist noch das eigenhändige 
Zeugnis des Kardinales vorhanden^), welches dieser dem 
zur Entgegennahme des päpstlichen Verbotes vorgeforderten 
Galilei, offenbar auf dessen eigenen Wunsch, ausstellte und 
welches zu wichtig ist, als daß wir es uns versagen könnten, es 
hier seinem Wortlaute nach 123 ) aufzunehmen. „Da wir, Robert 
Kardinal Bellarmin, gehört haben, daß der Herr Galileo 
Galilei verleumdet und von ihm gesagt worden ist, er habe 
in unsere Haud abgeschworen, und ferner, es seien ihm heil 
same Bußübungen auferlegt worden, und da wir ersucht 
worden sind, die Wahrheit zu bezeugen, so erklären wir: der 
besagte Herr Galileo hat weder vor uns, noch vor einem 
Anderen hier in Rom, noch, soviel wir wissen, anderswo irgend 
eine seiner Meinungen und Lehren abgeschworen, noch sind 
ihm Bußübungen oder dergleichen auferlegt worden, vielmehr 
ist ihm nur die von unserem Herrn genmchte und von der 
H. Kongregation des Index publizierte Erklärung amtlich 
mitgeteilt worden, daß die dem Copernicus zugeschriebene 
Lehre — die Erde bewege sich um die Sonne und die Sonne 
stehe im Mittelpunkte der Welt, ohne sich von Osten nach 
Westen zu bewegen — der H. Schrift zuwider sei und darum 
nicht verteidigt oder für wahr gehalten werden dürfe." 
Zweifellos kommt in diesem Bellarminschcn Zeugnisse, 
das am 26. Mai 1616 abgefaßt wurde, eine andere und zwar 
inildere Schilderung des Jntimierungsaktes zur Geltung, als 
in den offiziellen Schriftstücken. Sind die Angaben Bellarmins 
triftig, so ist nicht abzusehen, weshalb der Notar mit solcher 
Bestimmtheit die Anwesenheit von Zeugen betont hat; mit
	        
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