Full text: National reports (Part 2)

Schweiz 3 
dies in der Form der Übersichtspläne 1:5000 (Flachlandgebiet) und 1:10000 
(Hügel-, Jura- und Berggebiete). Planbeilage 3 zeigt Ausführungsbeispiele des Über 
sichtsplanes, der verbunden mit der Grundbuchplanerstellung entsteht und nach der 
Bedeutung, die er in der Praxis erhalten hat, die Rolle einer topographischen Grund 
karte spielt. Der Übersichtsplan wird der technischen und wirtschaftlichen Vorteile 
wegen weit überwiegend luftphotogrammetrisch erstellt. 
Die Grundbuchvermessung steht unter der Leitung der Eidgenössischen Vermes 
sungsdirektion, die für ihre Luftphotogrammetrie einen Vermessungsflugdienst unterhält. 
Die Grundbuchpläne und Übersichtspläne (Beilagen 2 und 3) werden, soweit die Luft 
photogrammetrie als Vermessungsmethode in Frage kommt, fast ausschließlich 
durch die unter den Nummern 7 bis 14 aufgeführten privaten Photogrammeter- 
bureaux bearbeitet. Diese privaten Arbeitszentren, die übrigens auch die Kataster 
pläne für Güterzusammenlegungen und Bebauungspläne erstellen, haben eine be 
merkenswerte Initiative entwickelt; es ist ihnen die Ausbildung zweckmäßiger, ratio 
neller Arbeitsverfahren zu verdanken. Die privaten Übernehmer verfügen mit ihren 
13 Auswertegeräten I. Ordnung (Wild A2, A5, A7 und je 1 Zeiß C3 und G8) und 
2 Geräten II. Ordnung (Wild A8) über ein bemerkenswertes Auswertepotential; 
sie sind seit Jahren vollbeschäftigt. 
Der Eidgenössischen Landestopographie ist neben dem geodätischen und topogra 
phischen Dienst die Erstellung und Erhaltung der topographischen und geographischen 
Karten übertragen. Sie steht mitten im umfangreichen Werk der Schaffung der 3 
topographischen Landeskarten 1:23000 (Kartenbeilage 4), 1:30000 (Beilage 3) und 
1:100 000 (Beilage 6). Es handelt sich dabei schon um die zweite genaue Landes 
kartierung (Bundesgesetz über die Erstellung neuer Landeskarten vom 21. Juni 1935); 
die erste, die nun ersetzt wird (sog. Dufourkarte 1:100000, sog. Siegfriedkarte 
1:25000 und 1:50000), stammt aus dem 19. Jahrhundert. Die topographischen 
Aufnahmen für die Landeskarten 1:25 000 bis 1:100 000 (Beilagen 4 bis 6) sind über 
das Alpengebiet von der Landestopographie zum größten Teil terrestrisch-stereo 
photogrammetrisch, zum kleineren Teil luftphotogrammetrisch erstellt worden. Für 
die übrigen Gebiete (Mittelland, Jura) wird vorwiegend der Übersichtsplan der 
schweizerischen Grundbuchvermessung (Beilage 3) als Grundkarte benützt. Vor der 
Herausgabe eines Blattes wird das kartierte Gebiet systematisch mit Reihenbildern 
1:20 000 bis 1:30 000 photographisch aufgenommen, damit die Kartenblätter auf 
den neuesten Stand nachgeführt werden können. Die Landestopographie unterhält 
vorwiegend für diesen Zweck einen eigenen Vermessungsflugdienst. Für die Nachtrags 
kartierungen werden die photogrammetrischen Modelle ohne geodätische Bestim 
mung neuer Kontrollpunkte in die vorhandenen modernen Grundkarten eingepaßt. 
Wie die Beilagen 4 bis 6 zeigen, wird eine hohe graphische Herstellungskunst ange 
wandt, die der mit der modernen Photogrammetrie erreichten Vermessungsgenauig 
keit adäquat ist. Der ganze Karteninhalt wird, abgesehen von den Rastereindrucken 
und Schriften, über ein auf der Landestopographie entwickeltes, qualitativ und öko 
nomisch sehr leistungsfähiges Glasgravur-Verfahren auf die Druckplatten gebracht. 
Alle amtlichen Kartierungen, somit Grundbuchpläne, Übersichtspläne und 
Landeskarte, werden, obwohl die Werke von verschiedenen Behörden und Arbeits 
zentren ausgeführt werden, vorwiegend unter dem Gesichtspunkt einer rationellen 
Nachführung als ein verbundenes Ganzes betrachtet: Jede für den Grundbuchein 
trag notwendige Nachführung des Grundbuchplanes soll über den Übersichtsplan 
in die Landeskarte gelangen.
	        
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