he werden die Kammern mit
Konvergenzwinkel, Schnitt
n bzw. der MeBmarken-Ver-
21/18-Kammern eingebaute
| Aufsetzen über einen Ge.
lüsse erfolgt bei Ipbetrieb-
innerhalb weniger Sekunden
zt die vollzogene Synchroni-
eckungsregler IRU von
ig^ am Einstellknopf für die
EM E
e Teilung ,,Basisverhiltnis*
:'h und Geländeverhältnissen
Senkrechtbefliegung ist bei
ne Methode der »gezielten*
. Ablauf der nachfolgenden
ng des Kartenblattschnittes
rfahren groBe Vorteile.
äBt sich jede der Kammern
n. Im übrigen sind alle die
n, durch die sich die Kam-
haltigkeit nur unwesentlich
trische Arbeiten sehr gut
es mit Filmkassetten für
ist wegen der Maßstabs-
Idern gebunden an Geräte,
d die Betrachtu ng streng
te, die nach dem optischen
derbildtráger!) zum Stereo-
,Nadirachse* einmal beim
d desselben Standpunktes
leren die relative Orientie-
. Diese Bildträger können,
Stereoplanigraphenmodell
1 Konvergentkammer ver-
tionsplatten für Verzeich-
n Stereoplanigraphen die
cher und eleganter Weise
hnerisches Verfahren ent-
u. BuL 1933/34, S.173—175,
Luftaufnahmen'*. BuL 1955/2.
a «€ t
ibmen*', Bu L, Sonderheft 1956
B(n+2) A(n+1)
Ps EA E!
FE 4 |
Ln (9 ON |
26
Na.) n+2)
L—
a) Modell n b) ,.Zwischenmodell* zur Ubertragung c) Modell (n 4- 1)
der absoluten Orientierung von
Bild Bin +1) auf Bild A(n +1)
Basis außen Basis 0 Jasis auDen
Abb. 5. Schematische Darstellung des Folgebildanschlusses
Nach Einstellung des ungefihren Konvergenzwinkels, d. h. einer entsprechenden. Längs-
neigung an jedem Bildträger sowie einer groben Vorkorrektur von c oder by in der etwa dem
Konvergenzpunkt entsprechenden Modellmitte, werden in 6 (oder 9) charakteristischen Punk-
ten (vgl. Abb. 6a) die y-Parallaxen gemessen und nach bestimmten einfachen Formeln die
einzustellenden Korrekturwerte für qi, q», 1, *» und c berechnet. Praktische Einpassungen
zeigen, daf bereits nach einer Wiederholung des Verfahrens bei nicht allzu grofen Hóhen-
unterschieden im Modell in der Regel keine größeren Restparallaxen als */19) bis %/100 MM
übrigbleiben. :
Beim Folgebildanschluß besteht bei der Konvergentbildmethode im Gegensatz zum Senk-
rechtbildverfahren jedes Folgemodell aus zwei neuen Bildern, von denen allerdings das eine
vom gleichen Standpunkt wie eines der Bilder des vorhergehenden Modelles aufgenommen ist.
Die Übertragung der absoluten Orientierung dieses Bildes erfolgt sehr genau bei Basiseinstel-
lung ,,0 durch eine Art Folgebildanschluf) in dem schmalen Bildfeld, in dem sich die beiden
Bilder vom selben Standpunkt überdecken (vgl. Abb. 6b). Dieses Verfahren des Folgebild-
anschlusses wird schon seit langem von R. Bosshardt, St. Gallen, angewendet.)
Danach wird erst das Bild des neuen Standpunktes eingelegt und zuorientiert. Bei dem
geschilderten Verfahren verbleiben also die Bildtrüger stets in derselben konvergenten Grund-
stellung, die beim ersten Modell gewählt wurde, d. h. sämtliche Modelle des Streifens werden
mit gleicher Basiseinstellung nach außen (oder nach innen) orientiert.
Es sei noch bemerkt, daß bei der 100%igen Überdeckung der Konvergentaufnahmen stets
gleiche Zonen der Verzeichnung zusammenfallen. Dadurch können sich systematische Ver-
zeichnungsfehler nicht auf die Orientierung auswirken, Außerdem ist die Orientierung infolge
der weitwinkligen Standpunktspyramide im Vergleich zu der bei NW-Senkrechtaufnahmen
sicherer.
4. Anwendungsgebiete für das Konvergentverfahren
Entsprechend seiner gesteigerten Genauigkeit wird das Verfahren vorzugsweise für groß-
maßstäbliche Präzisionskartierung eingesetzt werden, also für Zwecke des Ingenieur-
baues, für die Flurbereinigung und für das Kataster. Bei allen diesen Aufgaben werden die
Paßpunkte, schon um für spätere Absteckungs- und Nachführungsarbeiten vermarkte An-
schlußpunkte zu haben, in der Regel terrestrisch bestimmt. Die Reduktion der notwendigen
Zahl von Paßpunkten gegenüber Senkrechtbefliegungen wirkt sich daher bei Verwendung des
Konvergentverfahrens besonders vorteilhaft aus, und zwar sowohl in bezug auf die Kosten
als auch im Hinblick auf den oft noch viel wichtigeren Zeitfaktor.
!) Vergl. R. Bosshardt, „Senkrecht -'oder Konvergentaufnahmon““, BuL 1956/2.