Full text: Das Veranschlagen im Hochbau (14. Band)

"Vorwort 
Die neuesten Anweisungen für die formelle Behandlung der Entwürfe und 
das Veranschlagen von Hochbauten, welche der Minister für óffentliche Bauten 
in Preussen erlassen hat, schliessen so viele Vorzüge gegenüber den früheren 
Grundsätzen für das Veranschlagen in sich, indem sie namentlich dem Anschlags- 
verfasser, dann aber auch jedem anderen Techniker, eine schnelle und sichere 
Orientierung ermöglichen, dass dieselben fast ausnahmslos auch von denjenigen 
Technikern als Richtschnur bei der Anfertigung von Bauanschlägen benutzt 
werden, die in der Privatpraxis wirken. 
Dieser Umstand müsste für mich massgebend sein, diese Anweisungen im 
Wortlaute wiederzugeben und bei der Ausarbeitung des im vorletzten Abschnitte 
dieses Buches behandelten Anschlag-Beispieles zu beachten. 
Es ist nun wohl ausgeschlossen, auf so geringem Raume, wie ihn die vor- 
liegende Arbeit einnimmt, allen gerechten Anforderungen zu entsprechen. So 
konnte namentlich nicht darauf eingegangen werden, dass beispielsweise die 
Ausführung der Holzfussböden und Treppen in der einen Gegend durch den 
Zimmermann, in einer anderen durch den Tischler, die Ausführung der Holz- 
fenster in Thüringen, Sachsen und Süddeutschland durch den Glaser, in Nord- 
deutschland durch den Tischler usw. erfolgt. Es dürfte diese Beschränkung 
aber kaum als Mangel anzusehen sein, da jeder Techniker leicht in der Lage 
sein wird, an Hand der Anweisungen und des Anschlag-Beispieles für jeden 
besonderen . vorliegenden Fall den Anschlag nach den Gebräuchen der Gegend, 
in der der zu veranschlagende Bau ausgeführt werden soll, umzuformen. 
Nicht immer können jedoch die ministeriellen Anweisungen für das Ver- 
anschlagen streng durchgeführt werden. Namentlich wird die Ermittelung der 
 
	        
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