"Vorwort
Die neuesten Anweisungen für die formelle Behandlung der Entwürfe und
das Veranschlagen von Hochbauten, welche der Minister für óffentliche Bauten
in Preussen erlassen hat, schliessen so viele Vorzüge gegenüber den früheren
Grundsätzen für das Veranschlagen in sich, indem sie namentlich dem Anschlags-
verfasser, dann aber auch jedem anderen Techniker, eine schnelle und sichere
Orientierung ermöglichen, dass dieselben fast ausnahmslos auch von denjenigen
Technikern als Richtschnur bei der Anfertigung von Bauanschlägen benutzt
werden, die in der Privatpraxis wirken.
Dieser Umstand müsste für mich massgebend sein, diese Anweisungen im
Wortlaute wiederzugeben und bei der Ausarbeitung des im vorletzten Abschnitte
dieses Buches behandelten Anschlag-Beispieles zu beachten.
Es ist nun wohl ausgeschlossen, auf so geringem Raume, wie ihn die vor-
liegende Arbeit einnimmt, allen gerechten Anforderungen zu entsprechen. So
konnte namentlich nicht darauf eingegangen werden, dass beispielsweise die
Ausführung der Holzfussböden und Treppen in der einen Gegend durch den
Zimmermann, in einer anderen durch den Tischler, die Ausführung der Holz-
fenster in Thüringen, Sachsen und Süddeutschland durch den Glaser, in Nord-
deutschland durch den Tischler usw. erfolgt. Es dürfte diese Beschränkung
aber kaum als Mangel anzusehen sein, da jeder Techniker leicht in der Lage
sein wird, an Hand der Anweisungen und des Anschlag-Beispieles für jeden
besonderen . vorliegenden Fall den Anschlag nach den Gebräuchen der Gegend,
in der der zu veranschlagende Bau ausgeführt werden soll, umzuformen.
Nicht immer können jedoch die ministeriellen Anweisungen für das Ver-
anschlagen streng durchgeführt werden. Namentlich wird die Ermittelung der