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1 Küche von etwa 11 qm Grundfläche mit vorgelegter kleiner
Loggia für Verrichtungen, wie Kleiderreinigen, Gemüseputzen usw.,
im Freien,
1 Speisenkammer und 1 Abort;
Im 1. Stockwerk: 2 Schlafzimmer, 1 Arbeitszimmer des Herrn,
1 Kinderzimmer und 1 Abort;
Im Dachgeschoss: 1 Mägdekammer, 1 Rumpelkammer und geräumiger
Bodenraum.
Unter Einhaltung dieses Bauprogrammes und Beachtung der ortlichen bau-
polizeilichen Vorschriften ergab sich die aus den Zeichnungen näher ersichtliche
Anordnung mit Kellergeschoss, Erdgeschoss, 1 Stockwerk und Dachgeschoss.
1. Beschaffenheit der Baustelle und des Baugrundes.
Das für die geplante Bauausführung zur Verfügung stehende Grundstück hat
einen Flücheninhalt von 589 qm, ist unbebaut und wird von der Südseite von der
Friedrichstrasse, an den übrigen Seiten von Nachbargrundstücken begrenzt. Die
Hóhenunterschiede des Gebäudes sind ganz unbedeutende. Besondere Rechte der
Nachbargrundstücke liegen nicht vor.
Die vorgenommenen Untersuchungen des Baugrundes ergaben folgenden
Befund:
Die oberste Schicht des Erdreiches besteht in einer durchschnittlichen Hohe
von 0,5 m aus Gartenerde, dann folgt eine durchschnittlich 1,0 m hohe Schicht
Lehm mit Kies vermischt und darunter eine tragfühige Sandschicht. Der Baugrund
ist demnach als ein guter zu bezeichnen und brauchen künstliche Fundierungen
nicht ausgeführt zu werden. Der hóchste Grundwasserstand ist in der Tiefe von
2.4 m unter Erdbodengleiche ermittelt worden, so dass der Kellerfussboden rund
0,8 m über demselben zu liegen kommt.
Das zur Bauausführung und für die Bewohner erforderliche Nutz- und Trink-
wasser kann aus der stüdtischen Hochdruckwasserleitung entnommen werden.
Die Abwässer sollen in Schlammfáünge geleitet werden, aus denen sie durch
Rohrleitungen in die Kanäle der städtischen Entwüsserungsanlage übergeführt werden.
4. Bauentwurf.
Die durch das bereits erwühnte Bauprogramm vorgeschriebenen Rüume sind
in den einzelnen Geschossen in folgender Weise verteilt worden:
a) Im Kellergeschoss befindet sich. eine Waschküche und 3 Vorratsráüume.
b) Im Erdgeschoss ist 1 Empfangszimmer, 1 Esszimmer, 1 Wohnzimmer,
] Küche, 1 Speisenkammer und 1 Abort untergebracht. Der Hauseingang
befindet sich an der Ostseite und führt in den Windfang, welcher gegen
den Treppenraum und die Diele durch einen Glasverschluss abgetrennt ist
Diele, wie Treppenraum dürften somit vóllig zugfrei sein. Damit das
Küchenpersonal die Kellerráume erreichen kónnen, ohne den Glasabscehluss
zwischen Treppenraum und Windfang passieren zu müssen, ist unmittelbar
vor letzterem in dem Brettverschlage unter dem ersten Treppenlaufe die
Kellereingangstür angeordnet worden.
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