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Alle Räume, mit alleiniger Ausnahme der Speisenkammer, haben direkte Ein-
günge von der Diele aus erhalten, auch sind die Räume, welche Wohnzwecken
dienen, unter sich durch Türen verbunden.
c) Im Dachgeschoss befindet sich 1 Mägdekammer, 1 Rumpelkammer und
1 Trockenboden. Der letztere ist gegen den Treppenraum, den órtlichen
Baupolizeivorschriften entsprechend, feuersicher durch massive Wände und
verputzte Balkendecken abgeschlossen.
Die Geschüsshóhen betragen von Oberkante bis Oberkante Fussboden:
Im Kellergeschoss. . ..… . . 2,57 m,
» Brilgeschoss .… +, « 5. 3,00 »
» Listockwerk . . . . . . 90 »
s: Dachgeschoss . . 5. 0 25 uy oto d
»
9. Bauart.
a) Architektur.
Dem Wunsche des Bauherrn entsprechend, sind die Fassaden in einfachen
Früh-Renaissance-Formen entworfen.
b) Mauerwerk und Mauerstürken.
Alles Mauerwerk, einschliesslich das für die Grundmauern, soll in hart-
gebrannten Ziegelsteinen hergestellt werden. Der Gebüudesockel erhàült Sandstein,
die übrigen Gebàüudeflüchen Ziegelverblendung, welche gleichzeitig mit der Hinter-
mauerung auszuführen ist. An der Süd- und Ostseite sollen alle Fenster- und Tür-
umrahmungen, sowie das Gurtgesimse und die Brüstung über dem erkerartigen
Vorbau, das Traufgesimse über dem Windfang und die Brüstung und Umrahmung
der Loggiaóffnung, an der Nordseite dagegen nur die Brüstung und Umrahmung
der Loggiaóffnung und die Sohlbänke und Stürze der dreiteiligen Fenstergruppe im
1. Stockwerk aus Sandsteinen hergestellt werden. Das Holzfachwerk des Treppen-
hauses an der Ostseite und der Mügdekammer an der Nordseite im Dachgeschoss
ist aus ausgesuchtem, kernigem Kreuzholze zu bearbeiten und zu hobeln. Die
Mauerstärken sind sowohl in die Grundrisse, wie in die Schnittzeichnungen ein-
geschrieben.
o) Sehutz gegen Erdfeuchtigkeit.
Da der Untergrund ein durchaus trockener und durchlüssiger ist, so ist nur
ein Schutz gegen das Aufsteigen des Spritzwassers durch Einlegen einer wagrechten
Isolierschicht von Asphaltplatten in die Sockelmauern in Hóhe der Unterkante der
Fussbodenlagerhólzer vorgesehen.
d) Decken.
Die Decken über dem Kellergeschoss sollen massiv mit Fórstersteinen zwischen
I-Trügern, alle übrigen Decken als Balkendecken ausgeführt werden.
e) Fussbóden.
Die Räume im Kellergeschoss erhalten Zementbetonfussboden, der Windfang,
der Treppenraum, die Diele, der Abort, die Speisenkammer und die Loggia im
Erdgeschoss Fliesenbelag, die übrigen Räume im Erdgeschoss, 1. Stockwerk und
Dachgeschoss Holzfussboden, deren Art und Beschaffenheit in der Kostenberechnung
näher erläutert sind.