Full text: Das Veranschlagen im Hochbau (14. Band)

  
  
  
  
  
  
  
  
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f) Treppen. 
Die Haustürschwelle und die Stufen, welche den Höhenunterschied zwischen 
dem Fussboden des Windfanges und dem Fussboden der Diele im Erdgeschoss 
vermitteln , sollen aus Granit, die Stufen der Kellertreppe und der Freitreppe vor 
der Waschküche aus Sandstein hergestellt werden. Die Treppe zwischen Erd- 
geschoss und 1. Stockwerk soll in allen Teilen aus Eichenholz, die zwischen 1. Stock- 
werk und Dachgeschoss aus Kiefernholz angefertigt werden. 
g) Dächer. 
Das Dach über dem Windfange soll mit braunen glasierten Biberschwänzen 
in Doppeldeckung eingedeckt werden, während zur Eindeckung des Hauptdaches 
bester blauer Lehestener Schiefer auf Schalung mit einer Unterlage von Dachpappe 
Verwendung finden soll. 
h) Fenster und Türen. 
Für die Kellerräume und die Räume im Dachgeschoss sind einfache Fenster 
aus 40 mm starkem Kiefernholz mit Ruderverschluss, fiir die Räume im Erd- 
geschoss und 1. Stockwerk Fenster aus 45 mm starkem Kiefernholz mit Baskul- 
verschluss und Bronzeoliven vorgesehen. Die Kellerfenster sind mit halbweissem 
Glase, alle übrigen Fenster, sowie die Balkontür, die Haustür, der Abschluss im 
Windfang und die Kellereingangstür mit reinweissem rheinischen 6/4 Glase zu 
verglasen. 
Die Balkontür soll, entsprechend den Fenstern, aus Kiefernholz, die Haustür 
aus Eichenholz, alle Türen im Erdgeschoss und 1. Stockwerk sollen aus Pitchpine- 
holz und die Türen im Keller- und Dachgeschoss aus Kiefernholz angefertigt 
werden. Die Holzstärken und die Art der Türbeschläge sind im Kostenanschlage 
näher angegeben. 
i) Innere Ausstattung. 
Dieselbe soll gediegen, aber einfach gehalten sein. Die Wohnrüume im Erd- 
geschoss und die Schlafráume im 1. Stockwerk erhalten einfache Deckengesimse und 
Vouten und eine reichere Bemalung der Decken in Leimfarbe, alle übrigen Decken- 
flichen werden schlicht mit Leimfarbe gestrichen und mit 2 Strichen abgesetzt. Die 
Wandflüchen im Treppenhause und in der Diele sind sauber abzuschleifen, zu 
grundieren, zweimal mit Olfarbe zu streichen und reicher zu bemalen, die Wand- 
flchen in der Küche, in der Speisenkammer und in den Aborten zu grundieren 
und zweimal mit Olfarbe in einem Tone zu streichen. Die Wände der übrigen 
Räume sind zu leimen und mit Tapeten auf Makulaturunterlage zu bekleben. Die 
Holzfussbóden, mit Ausnahme des eichenen Stabfussbodens im Empfangszimmer, 
sollen mit heissem Leinól getrünkt, lasiert und lackiert werden. Für die Be- 
leuchtung des Windfanges, der Dielen, des Treppenraumes und der Räume im Erd- 
geschoss und 1. Stockwerk sind Gasleitungen mit den erforderlichen Auslüssen vor- 
gesehen, wührend die Beleuchtungskórper von dem Bauherrn selbst zu beschaffen 
sind. Die Versorgung der Bewohner mit Nutz- und Trinkwasser soll durch An- 
schluss an die städtische Hochdruckwasserleitung, die Fortleitung der Verbrauchs- 
wässer durch Anschluss an die städtische Kanalisation geschehen. 
  
  
   
  
  
  
  
   
   
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
   
    
  
  
  
  
   
  
    
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