Full text: Das Veranschlagen im Hochbau (14. Band)

  
  
  
  
  
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demgemäss gegen das für Staatsbauten zu verwendende etwas abweichend zu ge- 
stalten und erhält meist die Form des Formulars Bi. Diese Form ist auch für die 
Massenberechnung der Steinmetzarbeiten für den am Schlusse dieses Buches ange- 
fügten Anschlag für den Neubau eines Wohnhauses gewählt worden. 
Die einzelnen Einträge (Positionen) der Massenberechnung sind mit je einer 
Nummer zu bezeichnen, welche mit der entsprechenden Nummer der ununter- 
brochen fortlaufende Nummern aufweisenden Kostenberechnung übereinstimmen 
muss, gleichviel ob dabei Lücken in der Reihenfolge der Nummern der Massen- 
berechnung entstehen oder nicht. 
Um die rechnerische Prüfung zu erleichtern, sollen lange Zahlenreihen, welche 
sich über mehrere Zeilen erstrecken, vermieden werden. Die einzelnen Ansätze 
sind vielmehr — ohne Rücksicht auf den dadurch verursachten Mehrverbrauch 
von Papier — möglichst kurz und wenn tunlich nicht über eine Zeilenreihe unter- 
einander aufzuführen. Wiederholungen von Rechnungsansätzen sind möglichst zu 
unterlassen, es genügt ein Hinweis auf diejenige Eintragsnummer, bei welcher die 
betreffenden Ansätze bereits vorkommen. 
In die Massenberechnungen sind alle diejenigen Arbeiten aufzunehmen, deren 
Ermittelung die Aufstellung von längeren, aus mehreren Ansätzen bestehenden 
Berechnungen erforderlich macht; die aus der Zeichnung unmittelbar durch ein- 
faches Zusammenzählen zu entnehmenden Gegenstände sind dagegen von der 
Massenberechnung auszuschliessen und gleich in die Materialien- beziehungsweise 
Kostenberechnung zu übertragen, wenn sie auch der Übersichtlichkeiten wegen in 
den nachstehenden Erörterungen über die einzelnen Massenberechnungen teilweise 
mit behandelt worden sind. 
Formular A und B. 
Für die Vorberechnung und die Massenberechnung der Maurer- und 
Steinmetzarbeiten (bei Staatsbauten). 
  
  
Fläche Inhalt 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
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Formular B. 
Für die Massenberechnung der Steinmetzarbeiten (bei Privatbauten). 
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