Full text: Das Veranschlagen im Hochbau (14. Band)

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Formular C. 
Für die Massenberechnung der Zimmerarbeiten (Holzliste). 
(Das Formular kann erforderlichenfalls über zwei Seiten ausgedehnt werden.) 
  
  
  
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Diese Liniierung ist in jedem Falle der zur Verwen- 
dung gelangenden Holzstärke entsprechend einzurichten. 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
— 
1. Massenberechnung der Erdarbeiten. 
Sofern bei Lage des guten Baugrundes in erheblicher Tiefe unter der Erdober- 
fláche schwierige Fundierungen, wie künstliche Befestigungen des Baugrundes in 
Frage kommen, sind besondere Anschläge anzufertigen, in welche ausser den 
Arbeiten für die künstliche Befestigung des Baugrundes bezw. die schwierige 
Fundierung auch die Erdarbeiten aufzunehmen sind. Ein solcher Anschlag ist 
für sich abzuschliessen und dem Hauptanschlage beizufügen. 
Befindet sich der gute Baugrund dagegen in einer Tiefe von etwa 1—2 m 
unter der Kellersohle, so sind die Erdarbeiten unter Titel I zu veranschlagen. In 
die zu diesem Zweck aufzustellende Massenberechnung sind die Ausschachtungen 
der Baugrube und der Fundamentabsätze, ferner Abtragungen oder Einebnungen 
des Bauplatzes und, soweit erforderlich, die abzufahrenden Massen aufzunehmen. 
Der Ermittelung des Rauminhaltes der Baugrube sind die durchschnittliche 
Tiefe der Ausschachtung und die Aussenmasse des untersten Fundamentabsatzes 
unter Hinzurechnung eines je nach der Tiefe der Ausschachtung und der Stand- 
fühigkeit des auszuschachtenden Bodens in den Grenzen von 0,30 — 1,0 m sich 
bewegenden, in Ausnahmefällen entsprechend grösser zu bemessenden Arbeits- 
bezw. Böschungsraumes zu Grunde zu legen. 
Für festen Thon- oder Lehmboden rechnet man gewöhnlich für die Böschungen 
das !/,- bis !/,fache, für lockern Boden bis 2 m Tiefe das l!/,fache der Aus- 
schachtungstiefe. Ist in letzterer Bodenart die Baugrube oder ein Gründungs- 
graben tiefer als 2 m hinabzuführen, so sind die Bóschungsverháltnisse entsprechend 
zu vergrössern oder durch Absätze zu ersetzen, welche gewöhnlich 45 cm breit 
herzustellen sind. 
Zur Berechnung der Böschungsmassen diene folgendes Beispiel: 
Ein Gebäude rechteckiger Grundform habe im Kellergeschosse die Aussen- 
masse 14,0 und 16,0 m, die Bankettvorsprünge betragen 0,13 m, der Arbeitsraum 
sei auf 0,30 m Breite, die Tiefe des Erdaushubes zu 1,80 m angenommen. 
Bedenkt man, dass das Rechteck mit den Seitenlàngen s/, und h an Inhalt 
 
	        
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