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als Vordersätze in die Kostenberechnung aufzunehmen, sondern nur in Klammern all
zur Erläuterung hinter den Vordersätzen einzuschalten, welche nach den Angaben de
unter a, b und c gefunden werden. M.
Bei Treppen sind die Podeste nach Quadratmetern der aus der Zeichnung zu de
entnehmenden Fláüche, die Treppenstufen nach der Stückzahl unter Angabe ihrer mi
lichten Länge zu ermitteln. Bei beiden ist ausserdem die Tiefe der Einbindung be
in das Mauerwerk anzugeben. Iu ähnlicher Weise ist bei Türschwellen, Ab- Wi
deckungsplatten usw. zu verfahren. m
In der Privatpraxis ist es üblich, alle Gesimse, Gebälke, Fenstergewände, ba
Sturze und Verdachungen, Bogensteine, Sohlbänke, Säulen, Pfeiler u. dgl. nach dem
kubischen Inhalt des kleinsten um die Werkstücke zu verzeichnenden Rechteckes :
unter Angabe der Tiefe der Einbindung in das Mauerwerk anzugeben. Diese Form ii
der Berechnung ist auch für die Massenberechnung der Steinmetzarbeiten für den
am Schlusse dieses Buches angefügten Anschlag für den Neubau eines Wohnhauses
gewühlt worden.
4. Massenberechnung der Zimmerarbeiten.
Für die Massenberechnung der Zimmerarbeiten ist das Formular C anzu- :
wenden, in welchem die Lüngen der Balken und Verbandhólzer ohne Rücksicht n
auf ihre Stürke gruppenweise zusammenzufassen, gleichzeitig aber behufs bequemer
Ermittelung des Kubikinhaltes nach ihren Stärken gesondert ersichtlich zu machen
sind. Die Lángen der einzelnen Balken- und Verbandhólzer, bei deren Festsetzung
jedoch Stüsse, Zapfen, Versatzungen, Überblattungen usw. unberücksichtigt bleiben,
müssen aus den Zeichnungen unmittelbar zu entnehmen sein. Es empfiehlt sich
em.
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deswegen nicht nur die Stärken, sondern auch die Längen aller Holzer in die E
Zeichnungen einzuschreiben, wie dies bei den am Schlusse dieses Buches ange- 3
fügten Entwurfszeichnungen zur Durchführung gelangt ist. 5
Alle Dielungen, Verschalungen, Verschlige — auch Lattenverschlige — Ps
sind nach ihrer Flüche, Bohlenunterlagen für Ofen und Kochherde, Kreuzholz- und
Bohlenzargen nach der Stückzahl unter Angabe ihrer Grösse, Dübel und Überlags-
bohlen nach der Stückzahl der Türen unter Angabe der Abmessungen der Tür-
öffnungen und der zugehörigen Wandstärke in Ansatz zu bringen.
Für die Flächenberechnung der Deckenschalung gelten die hinsichtlich der
Gewölbe, für die Dielungen die in bezug auf die Plasterung (Massenberechnung der
Maurerarbeiten) getroffenen Bestimmungen. Bei Dachschalungen sind nur die mehr À
als 1 qm Fläche umfassenden Oberlichter, Schornsteine, Aussteigeluken usw. ab-
zuziehen. si
Hôlzerne Treppen sind ebenso wie die vom Steinmetzen herzustellenden nach S
der Anzahl der Stufen, die dazu gehórigen Geschoss- und Zwischenpodeste nach
den aus den Zeichnungen ersichtlichen Flächen und zwar einschliesslich der p
Podestbalken, Schalungen und Verkleidungen zu berechnen. / d
9. Massenberechnung der Eisenarbeiten. R
Für die erforderlichen Eisenkonstruktionen, wie gewalzte und genietete Träger, Z
Sáulen, eiserne Dachwerke usw. sind auf Grund hier anzuschliessender statischer
Berechnung die Abmessungen der einzelnen Konstruktionsteile festzustellen. Bei S
Dr ML VULT MR UNE. RM JPN Re MET