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Bei
allen in diesen Berechnungen vorkommenden wichtigen Formeln sind die betreffen-
den Lehrbiicher und Seiten anzugeben, aus denen jene entnommen wurden. Die
Massen sind demnüchst nach den zu beschaffenden Eisensorten bezw. nach der Art
der Zusammensetzung und der Zweckbestimmung getrennt in Kilogrammen zu er-
mitteln. Bei grósseren Eisenkonstruktionen kann von der Aufstellung von Massen-
berechnungen bei der ersten Veranschlagung abgesehen werden. Es genügt dann,
wenn deren Kosten zunicht überschlüglich ermittelt werden. In solchen Fällen
muss jedoch der spezielle Entwurf nebst Massen- und Kostenberechnung tunlichst
bald nach Beginn des Baues ausgearbeitet und zur Superrevision eingereicht werden.
Materialienberechnungen
sind in der Regel aufzustellen
für die Maurerarbeiten,
für die Zimmerarbeiten,
bei Patronatsbauten ausserdem für die Dachdeckerarbeiten.
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1. Materialberechnung zu den Maurerarbeiten.
Die Maurermaterialienberechnung wird unter Verwendung des Formulars D
im Anschluss an die bezügliche Massenberechnung aufgestellt.
Formular D.
Für die Maurermaterialienberechnung.
(Das Formular kann erforderlichenfalls über zwei Seiten ausgedehnt werden.)
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Diese Liniierung ist in jedem Falle den zur Verwendung
kommenden Materialien entsprechend einzurichten.
Der Bedarf an Ziegeln, Formsteinen, Mörtel usw. zur Herstellung von Ge-
simsen, Fenstereinfassungen an verblendeten bezw. geputzten Wandflächen ist be-
sonders nach Metern oder stückweise zu ermitteln.
Material zum Verputzen der Türen, Fenster, Fussleisten usw. sowie zum Nach-
putzen und dergleichen Arbeiten wird nicht besonders angesetzt, sondern ist in
dem gewöhnlich mit 3—5 Proc. zu berechnenden Zuschlage zu den Materialien
für Bruch, Verlust und zur Abrundung mit zu berücksichtigen. Nebenmaterialien
wie Rohr, Rohrnägel, Draht, Gips usw. sind von der Materialienberechnung aus-
zuschliessen und in den Arbeitslohn einzubegreifen.
In der Materialienberechnung ist bei jedem einzelnen Eintrag der Bedarf an
Steinen und Mörtel nach Massgabe der nachstehend wiedergegebenen Bestimmungen