Full text: Das Veranschlagen im Hochbau (14. Band)

betreffend die.bei den Maurer- und Dachdeckerarbeiten zu Hochbauten hauptsüch- ges 
lich vorkommenden Materialien anzugeben, Am Schlusse der Materialberech- Bal 
nung ist aus den ermittelten Mórtelmengen der Gesamtbedarf an Kalk, Zement gel 
und Sand unter Benutzung der in den vorstehend erwähnten Bestimmungen für 
diesen Zweck angegebenen Zahlen zu berechnen. Falls es nötig erscheint, von setz 
letzteren abzuweichen, ist solches entsprechend zu begründen. 
und 
2. Materialienberechnung zu den Zimmerarbeiten. Bin 
Die Berechnung der Zimmermaterialien erfolgt im Anschluss an die bezüg- 
liche Massenberechnung unter Benutzung desselben Formulars. Die Ermittelung 
des kubischen Inhaltes ist auf die Balken, Lagerhólzer, Fachwerk- und Dach- f 
verbandhólzer usw. zu beschrünken, wührend alle übrigen Zimmermaterialien nach 
Quadratmetern oder nach Stückzahl zu veranschlagen sind. Für die nach Kubik- 
metern berechneten Hölzer ist ein Zuschlag von 2—3 Proc., für Bohlen, Bretter usw. 
von 3—5 Proc. als Verschnitt usw. beim Material in Ansatz zu bringen. 
Bei Anschlägen für Bauten, zu welchen der Fiskus das Holz aus dem Forst 
in natura hergiebt, oder dessen Wert zu vergüten hat, ist am Schlusse der Zimmer- 
materialienberechnung oder in einer besondern Zusammenstellung?!) die Masse der 
im ganzen erforderlichen Verbandhólzer, Bohlen, Bretter, Latten, Sehwarten usw. 
als Rundholz nach Stümmen, Sügeblócken und Stangen getrennt in besonderer 
Rundholzberechnung zu ermitteln, wobei darauf zu rücksichtigen ist, dass die an- 
genommenen Längen der Rundhölzer zur Gewinnung der notwendig aus einem 
Stück herzustellenden Verbandhülzer ausreichen. Für Verschnitt ist hier ebenfalls f 
ein Zuschlag von 2— 3 Proc. bei den Verbandhôlzern, von 3—5 Proc. bei Bohlen, 
Brettern usw. anzusetzen. Die formelle Handhabung der Umrechnung in Rund- 
holz regelt die Königliche Regierung. 
In der 
= 
  
Kostenberechnung 
sind die einzelnen Arbeiten nach Titeln so auseinander zu halten, wie dies ihre 
Herstellung durch einen Handwerker bezw. Unternehmer erfordert; es ist ferner in 
der Kostenberechnung der Umfang der Arbeiten, sowie deren Art genau erkennbar 
zu machen, auch sind darin namentlich alle diejenigen Nebenleistungen aufzu- 
führen, welche in dem Preise einbegriffen sein sollen. Demgemäss ist dem Wort- 
laut des betreffenden Eintrages eine solche Fassung zu geben, dass aus demselben 
alle auf die Bemessung des Preises Einfluss übenden Einzelheiten ersichtlich werden, ? wer 
Z. B. bei Fussbóden, ob »Sespundet, mit verdeckter Nagelung, aus Brettern von | kon 
höchstens 15 cm Breite usw.“ — Hierdurch soll ermöglicht werden, dass die den 9T. 
Verdingungen und Vertrügen zugrunde [liegenden „besonderen Bedingungen“ eine 
tunlichst kurze Fassung erhalten können und von Bestimmungen, die in den Text nicl 
der Anschläge hineingehören, frei bleiben. Kommen Nebenleistungen allgemeiner Zum 
Natur in Betracht, so sind dieselben am Kopfe des betreffenden Titels so ausführ- Solc 
lich zu vermerken, dass Zweifel darüber nicht entstehen kónnen, was für die yon 
angegebenen Preise im ganzen und im einzelnen geliefert werden soll. zu 
Mit Ausnahme der Maurerarbeiten, bei welchen die Materialien vollstándig 
  
  
  
  
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1) Vergl. den Abschnitt „Berechnung der wichtigeren Baumaterialien*, 16. Das Bauholz. 
  
 
	        
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