betreffend die.bei den Maurer- und Dachdeckerarbeiten zu Hochbauten hauptsüch- ges
lich vorkommenden Materialien anzugeben, Am Schlusse der Materialberech- Bal
nung ist aus den ermittelten Mórtelmengen der Gesamtbedarf an Kalk, Zement gel
und Sand unter Benutzung der in den vorstehend erwähnten Bestimmungen für
diesen Zweck angegebenen Zahlen zu berechnen. Falls es nötig erscheint, von setz
letzteren abzuweichen, ist solches entsprechend zu begründen.
und
2. Materialienberechnung zu den Zimmerarbeiten. Bin
Die Berechnung der Zimmermaterialien erfolgt im Anschluss an die bezüg-
liche Massenberechnung unter Benutzung desselben Formulars. Die Ermittelung
des kubischen Inhaltes ist auf die Balken, Lagerhólzer, Fachwerk- und Dach- f
verbandhólzer usw. zu beschrünken, wührend alle übrigen Zimmermaterialien nach
Quadratmetern oder nach Stückzahl zu veranschlagen sind. Für die nach Kubik-
metern berechneten Hölzer ist ein Zuschlag von 2—3 Proc., für Bohlen, Bretter usw.
von 3—5 Proc. als Verschnitt usw. beim Material in Ansatz zu bringen.
Bei Anschlägen für Bauten, zu welchen der Fiskus das Holz aus dem Forst
in natura hergiebt, oder dessen Wert zu vergüten hat, ist am Schlusse der Zimmer-
materialienberechnung oder in einer besondern Zusammenstellung?!) die Masse der
im ganzen erforderlichen Verbandhólzer, Bohlen, Bretter, Latten, Sehwarten usw.
als Rundholz nach Stümmen, Sügeblócken und Stangen getrennt in besonderer
Rundholzberechnung zu ermitteln, wobei darauf zu rücksichtigen ist, dass die an-
genommenen Längen der Rundhölzer zur Gewinnung der notwendig aus einem
Stück herzustellenden Verbandhülzer ausreichen. Für Verschnitt ist hier ebenfalls f
ein Zuschlag von 2— 3 Proc. bei den Verbandhôlzern, von 3—5 Proc. bei Bohlen,
Brettern usw. anzusetzen. Die formelle Handhabung der Umrechnung in Rund-
holz regelt die Königliche Regierung.
In der
=
Kostenberechnung
sind die einzelnen Arbeiten nach Titeln so auseinander zu halten, wie dies ihre
Herstellung durch einen Handwerker bezw. Unternehmer erfordert; es ist ferner in
der Kostenberechnung der Umfang der Arbeiten, sowie deren Art genau erkennbar
zu machen, auch sind darin namentlich alle diejenigen Nebenleistungen aufzu-
führen, welche in dem Preise einbegriffen sein sollen. Demgemäss ist dem Wort-
laut des betreffenden Eintrages eine solche Fassung zu geben, dass aus demselben
alle auf die Bemessung des Preises Einfluss übenden Einzelheiten ersichtlich werden, ? wer
Z. B. bei Fussbóden, ob »Sespundet, mit verdeckter Nagelung, aus Brettern von | kon
höchstens 15 cm Breite usw.“ — Hierdurch soll ermöglicht werden, dass die den 9T.
Verdingungen und Vertrügen zugrunde [liegenden „besonderen Bedingungen“ eine
tunlichst kurze Fassung erhalten können und von Bestimmungen, die in den Text nicl
der Anschläge hineingehören, frei bleiben. Kommen Nebenleistungen allgemeiner Zum
Natur in Betracht, so sind dieselben am Kopfe des betreffenden Titels so ausführ- Solc
lich zu vermerken, dass Zweifel darüber nicht entstehen kónnen, was für die yon
angegebenen Preise im ganzen und im einzelnen geliefert werden soll. zu
Mit Ausnahme der Maurerarbeiten, bei welchen die Materialien vollstándig
anh
1) Vergl. den Abschnitt „Berechnung der wichtigeren Baumaterialien*, 16. Das Bauholz.