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Diese Bestimmung gilt nicht nur für Tonnen- und Kreuzgewólbe, sondern auch für
flache und gedrückte Kappen. Bei Aufmauerung der Schildbogenwände ist durch
entsprechende Aussparungen*) für einen sicheren Eingriff und Anschluss der Ge-
wülbekappen Sorge zu tragen.
g) Grössere Gewölbe sind, sofern nicht besondere Belastungen ein anderes
Material erfordern, aus porósen oder Lochsteinen, unter Verwendung von ver-
längertem Zementmärtel oder schnell bindendem Wasserkalk-Mórtel, herzustellen.
h) Die für die Widerlager der Gewólbe erforderlichen Stürken sind, soweit
nótig, sorgfültig durch Rechnung zu ermitteln. Lassen sich die Widerlager nicht
in einer solehen Stürke anordnen, dass die stets bis zum Erboden zu verfolgende
Drucklinie ausreichend von der Aussenkante des Mauerwerks entfernt bleibt, so ist
die Anbringung von Verankerungen vorzuschreiben.
Die Stärke und Anzahl der Anker ist in solchen Fällen vor der Ausführung
rechnerisch festzustellen.
Weit gespannte Gurtbögen, welche zusammen mit dem aufgehenden Mauer-
werke aufgeführt werden, sind, auch wenn die Drucklinie rechnungsgemäss inner-
halb des Mauerwerks verbleibt, stets in verlängertem Zementmörtel oder einem
schnell abbindenden Wasserkalk-Mörtel einzuwölben und mit Ankern von aus-
reichender Stärke auszustatten, da die Lasten, welche den Verlauf der Drucklinie
bestimmen, erst nach und nach aufgebracht werden und somit behufs Verhinderung
von Rissen die vorgedachten Sicherungsmassregeln geboten sind.
i) Gewölbe, welche zur unmittelbaren Aufnahme der Dachdeckung dienen,
und sonstige Gewölbe, deren Ausführung nur unter freiem Himmel bewirkt werden
kann, sind tunlichst zu vermeiden. Abgesehen von Ausnahmen, bei denen wegen
des geringen Umfanges der Gewölbe oder aus anderen Gründen die Anwendung
derartiger Konstruktionen unbedenklich erscheint, ist demgemäss stets ein besonderer
Dachstuhl vorzusehen und dieser erst regelrecht einzudecken, bevor die Einwölbung
der darunter befindlichen Räume in Angriff genommen wird.
k) Flache Kappen von !/, Stein Stürke sollen in der Regel nicht über 2,50 m
Spannweite betragen.
Bei grösserer Spannweite sind Verstärkungsgurte vorzusehen bezw. durch-
gängig grössere Stärken zu wählen, ausserdem ist ein besonders gutes Wölbmaterial
und ein schnell abbindender Mörtel zu verwenden.
Sind die Kappen zwischen eisernen Trägern einzuspannen, so müssen sie stets
auf den unteren Flanschen der Träger aufruhen und mit einer Pfeilhöhe von nicht
unter !/, der Spannweite ausgeführt werden.
Bedingt die unzureichende Stärke der Widerlager eine Verankerung, so er-
folgt solehe bei einer Lünge der Kappen von nieht über 4,0 m in ausreichender
Weise dadurch, dass ein oder mehrere Anker; welche jedoch mindestens über zwei
*) Mit Rücksicht auf das spätere Setzen der Gewölbe ist ein Spielraum in der Stärke der
Wölbschalung zu belassen, so dass die Unterkante derselben mit der Unterkante der Aussparung
abschneidet.