Full text: Das Veranschlagen im Hochbau (14. Band)

    
   
   
      
    
   
   
  
  
  
  
  
  
  
   
  
  
  
   
     
   
     
    
  
  
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b) Schieferdächer sind stets auf einer aus schmalen Brettern bestehenden 
Schalung einzudecken. Es empfiehlt sich auf letztere, um dem Durchdringen von 
Schnee, Staub, Russ usw. von vornherein vorzubeugen, zunächst eine Dachpapplage 
aufzubringen. 
c) Zur Befestigung der Schiefersteine sind, wenn tunlich, kupferne Nägel, 
mindestens aber gut verzinkte oder verkupferte Eisennägel, zu verwenden. 
d) Laufbretter werden am besten aus zwei schmalen Teilen mit Zwischenfuge 
hergestellt und sind gegen Fäulnis auf allen Seiten durch Anstrich zu schützen. 
e) Für die Anbringung einer genügenden Zahl von Leiterhaken ist Sorge 
zu tragen. Hinsichtlich der Anordnung von Schneefängen wird auf die Bestimmungen 
für die Konstruktion von Dachrinnen*) Bezug genommen. 
Titel IX. Klempnerarbeiten. 
Zur Eindeckung von Dachkehlen ist Zink Nr. 15, bezw. an schwer zugäng- 
lichen Stellen Walzblei zu verwenden. Bei Bauten mit steilen Dächern ist, wenn 
geübte Schieferdecker für die Ausführung gewonnen werden können, eine Auf- 
schieferung der Dachkehlen usw., an Stelle der Metallbekleidung zu wählen. 
Auf eine môglichst freie und zugängliche Lage der Abfallróhren ist besonderes. 
Augenmerk zu richten. Kniee, über Gesimse geführt, sind zu vermeiden. 
Innere Oberlichter müssen behufs Reinigung leicht zugänglich sein. 
Titel X. Tischlerarbeiten. 
a) An äusseren Türen und Fenstern sind angeleimte bezw. angeschraubte 
Sockel, Kapitäle u. dergl. aus Holz oder Zink usw. möglichst zu vermeiden. 
Äussere zwei- und mehrflügelige Fenster erhalten in der Regel feste Pfosten. 
b) Auf richtigen Anschluss der Fensterrahmen an die Sohlbänke und sorg- 
fältige Dichtung der Fuge zwischen Sohlbank und Fensterrahmen durch in Holz- 
teer getränkte Werglagen, Filzstreifen, Walzblei oder dergl. ist besonders Bedacht 
zu nehmen. (Vergl. auch Titel I und II, Erd- und Maurerarbeiten, unter g.) 
c) Bei dem Zusammentreffen der Kämpfergliederungen an Loshölzern von 
Türen und Fenstern mit den steinernen bezw. geputzten Umrahmungen dürfen die 
Gliederungen des Losholzes mit denjenigen des steinernen bezw. geputzten Kämpfers 
nicht auf Gehrung zusammenschneiden, sondern es müssen die Gliederungen, dem 
Materiale entsprechend, für sich behandelt und architektonisch getrennt abge- 
schlossen werden. 
d) Bei Anbringung von Paneelen auf massiven Wänden ist für Anbringung 
einer mit dem Zimmer durch Öffnungen verbundenen Luftschicht zwischen Wand 
und Täfelung Sorge zu tragen. 
*) Vergl. Band X des Handbuches des Bautechnikers, Verlag von Bernh. Friedr. Voigtin Leipzig 
    
   
  
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