Full text: Das Veranschlagen im Hochbau (14. Band)

  
  
  
Anfertigung der speziellen Entwürfe von einer eingehenden Bearbeitung und Be- 
rechnung grosser Eisenkonstruktionen abzusehen und statt dessen nur eine über- 
schlägliche Berechnung der Kosten mit Angabe der zu wühlenden Systeme bei- 
zugeben. 
Ausdehnung der statischen Berechnungen. 
Statische Berechnungen sind vor Vergebung bezw. vor Beginn der bezüg- 
lichen Arbeiten und Leistungen auszuarbeiten und nach Massgabe der bestehenden 
Bestimmungen in den $8 186 und 188 der Dienstanweisung fiir die Koniglichen 
Bauinspektoren der Hochbauverwaltung zur Vorrevision bezw. Superrevision ein- 
zureichen: 
a) Für alle in Eisen herzustellenden Konstruktionen; 
b) für die in Holz auszuführenden Konstruktionen von grösserer Spannweite: 
oder ungewöhnlicher Anordnung, wenn sich die Stärken der betreffen- 
den Hölzer nicht auf Grund von Erfahrungssützen mit hinreichender 
Sicherheit feststellen lassen; 
c) für alle Gurtbögen und Gewölbe nebst zugehörigen Widerlagern und den 
erforderlichen Verankerungen in denselben Fällen wie unter b; 
für alle Säulen, Pfeiler, Wände, freistehende Schornsteine usw. welche so 
geringe Abmessungen aufweisen, dass unter Berücksichtigung der in 
Frage kommenden Verhältnisse eine statische Untersuchung auf eine be- 
sond-rs hohe Beanspruchung durch aufruhende Lasten oder Winddruck 
und auf den Verlauf der daraus resultierenden Spannungen nicht ohne 
weiteres für entbehrlich erachtet werden kann; : 
e) für die Breiten der Fundamentsohlen behufs Herbeiführung einer tunlichst 
gleichmüssigen Beanspruchung des Baugrundes, besonders wenn letzterer 
nicht sehr widerstandsfühig ist oder wenn künstliche Fundamentierungen 
nótig werden. 
d 
— 
Anordnung der statischen Berechnungen. 
Für jeden Bauteil bezw. dessen Konstruktion werden in der statischen Be- 
rechnung zu behandeln sein: 
a) die Belastungen, welche aus dem Eigengewicht der Materialien und aus 
der Benutzung der betreffenden Räume, sowie aus äusseren Einflüssen 
(Wind und Schnee) sich ergeben. Hierbei ist insbesondere zu begründen, 
inwieweit etwa Abweichungen von den in den nachstehenden §§ 4 und 5 
angegebenen Zahlen nótig erscheinen; 
b) das System der gewühlten Konstruktion, die Form der Gewólbe, Gurt- 
bógen, Pfeiler und Stützen; 
c) die Ermittelung der inneren Krüfte in den einzelnen Konstruktionsteilen 
bzw. der Verlauf der Drucklinie und der Nachweis des Gleichgewichtes; 
d) die Stürke der einzelnen Konstruktionstelle bezw. der Gewólbe, Mauer- 
pfeiler, Anker usw. 
e) die Art der Verbindung der einzelnen Teile und die Stürke und Anord- 
nung der Nietungen bzw. Verschraubungen; 
   
  
  
  
  
   
   
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
   
  
    
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