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An Arbeitslohn ist für das Legen der Platten, welches stets von eingeübten
Arbeitern, den sogenannten „Flurlegern“, geschehen sollte, 1,20 bis 1,50 Mk. zu
2 veranschlagen.
r, Als Unterlage in gedeckten und unterwóülbten Ráumen genügt festgestampfter
> Sand, dem man zweckmässig einen geringen Zusatz Kalk gibt. Besser ist eine
t, 5 bis 6 em starke Betonunterlage über der Sandbettung oder eine Ziegelflachschicht.
+ Im Freien muss man Sorge tragen, dass der Frost den Belag nicht heben kann;
t man hebt deswegen den Erdboden so tief aus, dass eine wenigstens 20 cm starke
i Lage grober Kies und darüber eine 6 bis 8 em starke Betonlage eingebracht
s werden kann.
% Die feste geebnete Unterlage (also Sand, Ziegellage oder Beton) muss 2 bis
M 3 om unter Unterkante Plattenbelag bleiben, damit ein Bett von Trass- oder
Zementmórtel aufgebracht werden kann, in welches die Platten verlegt werden.
c) Sinziger oder Mettlacher Wandbekleidungsplatten,
frei Baustelle. für das qm
; Glasierte Platten, ganz weiss > 8,— ,
^ 4 weiss und hlal. . . 2. 67 90e puce S50
+ Achteckplatten, meist mit farbigen Einlagen . - - 8— ,
» einfach gemusterte Platten. - . - - - + + : 10—12,— »
S reicher 5 » : . 18—35— 4
Glasiertes Abschlussgesimse, weiss . . . + + +" 1— 8,50 Mk. für das m
$ » in dunkleren Farben . . 2—3,50 4, , ^» »
An Arbeitslohn (ausschl. Môrtelmaterial) für das Ansetzen der Wandplatten
rechnet man 5--7 Mk. für das Quadratmeter.
6. Dachziegel.
a) Biberschwänze (Flachziegel, Zungenziegel, Ochsenzungen,
Dachsteine).
Grösse: 35 bis 40 cm lang, 15 bis 16 cm breit, 1,2 bis 1,5 cm stark mit
9 om weit vorstehender Nase zum Aufhängen auf die Latten.
Für Staatsbauten ist durch Erlass des Ministers der öffentlichen Arbeiten vom
4. Dezember 1888 ein „Normalformat‘“ vorgeschrieben, wonach die Länge der
= Ziegel 365 mm, ihre Breite 155 mm und ihre Stärke 12 mm betragen soll. Als
zulässige Abweichung von der Länge und Breite sind 5 mm i. max. und von der
Stärke 3 mm i. max. angenommen.
Gewicht: Durchschnittlich 1,75 kg.
Je nach der Deckungsart unterscheidet man das Spliessdach, das Doppeldach
und das Kronendach.
1. Das Spliessdach. Lattungsweite 18 bis 20 em. Materialbedarf für 1 qm
Dachflüche: 35 bis 40 Dachziegel, 35 bis 40 Spliesse (von Holz, Teerpappe
oder Zink), 5,1 m Dachlatten, 6 Stück Lattnügel, 0,024 cbm Mórtel. Hierzu
fiir Bruch 5 Proc. der Ziegel. Gewicht einschl. Lattung 64 kg für das
Quadratmeter.
Bei Verwendung der Normalziegel sind bei 20 cm weiter Lattung 35 Ziegel
auf 1 qm zu rechnen.