Full text: Das Veranschlagen im Hochbau (14. Band)

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nach richtigem Gewichtsverhältnisse zusammengemengt. Hierauf folgt das Ein- 
sumpfen, Mischen im Tonschneider, Formen in der Ziegelpresse, Brennen im Ofen 
und Mahlen in Mühlgüngen wie bei dem zuerst genannten Verfahren. 
Für die Staatsbauverwaltungen hat der Minister der öffentlichen Arbeiten 
durch Erlass vom 27. Juli 1887 
Normen für einheitliche Lieferung und Prüfung von Portlantzement 
vorgeschrieben, welche folgenden Wortlaut haben: 
1. Verpackung und Gewicht. 
In der Regel soll Portlandzement in Normalfássern von 180 kg brutto und 
110 kg netto oder in halben Normalfüssern von 90 kg brutto und 83 kg netto 
verpackt werden. Das Bruttogewicht soll auf den Fässern verzeichnet sein. 
Wird der Zement in Füssern von anderem Gewicht oder in Sücken verlangt, 
so muss das Bruttogewicht auf diesen Verpackungen ebenfalls durch deutliche Auf- 
schrift kenntlich gemacht werden. 
Streuverlust sowie etwaige Schwankungen im Einzelgewicht kónnen bis zu 
2 Proz. nicht beanstandet werden. 
Die Fässer und Säcke sollen ausser der Gewichtsangabe auch die Firma oder 
die Fabrikmarke der betreffenden Fabrik mit deutlicher Schrift tragen. 
Begründung zu 1. — Im Interesse der Käufer und des sicheren Geschäfts 
ist die Durchführung eines einheitlichen Gewichtes dringend geboten. Hierzu ist 
das weitaus gebräuchlichste und im Weltverkehr fast ausschliesslich geltende Ge- 
wicht von 180 brutto — 400 Pf. englisch gewählt worden. 
2, Bindezeit. 
Je nach Art der Verwendung kann Portlandzement langsam oder rasch 
bindend verlangt werden. 
Als langsam bindend sind solche Zemente zu bezeichnen, welche erst in zwei 
Stunden oder in lüngerer Zeit abbinden. 
Erläuterungen zu 2. — Um die Bindezeit eines Zementes zu ermitteln, 
rühre man den reinen langsam bindenden Zement 3 Minuten, den rasch bindenden 
Zement 1 Minute lang mit Wasser zu einem steifen Brei an und bilde auf einer 
Glasplatte durch nur einmaliges Aufgeben einen etwa 15 mm dicken, nach den 
Rändern hin dünn auslaufenden Kuchen. Die zur Herstellung dieses Kuchens er- 
forderliche Dickflüssigkeit des Zementbreies soll so beschaffen sein, dass der mit 
einem Spachtel auf die Glasplatte gebrachte Brei erst durch mehrmaliges Aufstossen 
der Glasplatte nach den Rändern hin ausläuft, wozu in den meisten Fällen 27 bis 
30 Proz. Anınachwasser genügen. Sobald der Kuchen soweit erstarrt ist, dass der- 
selbe einem leichten Druck mit dem Fingernagel widersteht, ist der Zement als ab- 
gebunden zu betrachten. 
Für genaue Ermittelung der Bindezeit und zur Feststellung des Beginnes des 
Abbindens, welche (da der Zement vor dem Beginn des Abbindens verarbeitet sein 
muss) bei raschbindenden Zementen von Wichtigkeit ist, bedient man sich einer 
Normalnadel von 300 g Gewicht, welche einen zylindrischen „Querschnitt von 
1 qmm Fläche hat und senkrecht zur Achse abgeschnitten ist. Man füllt einen 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
 
	        
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