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Bild 84 den Vorgang der Haarabschneidung und Auspeitschung einer
Frau; Bild 35, links; einen Mann mit zwei Besen und einer Schere
in den Händen; Erklärung dazu: „Dem Rechtlosen werden als Spott—
huße zwei Besen und eine Schere zugesprochen, also Werkzeuge der Be—
strafung zu Haut und Haar“; Bild 36: Der Rechtlose erscheint vor einem
Richter; auf seinen Rücken sind Schere und Rute gebunden.
Haarabschneidung war eine schändende Buße oder Strafe. Langes
Haupthaar war insbesondere bei den Deutschen bis in das hohe Mit—
telalter hinein Auszeichnung der Edlen und Ireien es galt als Sinn⸗
hild der Ehre und Wahrhaftigkeit, der Mündigkeit und Freiheit. Ge—
schoren sein bedeutete Abhängigkeit, freiwillige Unterstellung unter
einen Oberen oder Vormund, Versetzung in den Stand der Unfreien
oder Ehr- und Rechtlosen.
Auch in der kirchlichen Rechtsausübung und Bußdisziplin spielt die
Schere die gleiche Rolle. A. M. Königer schreibt in Band 82 von „Deut—
sche Gaue“, Kaufbeuren, (S. 141): „In den Taufkirchen (- Pfarrkir—
chen) wurde von Zeit zu Zeit ... das christliche Volk zusammen geru—
fen, wenn der Bischof kam, Visitation zu halten und das Sendgericht
(von synodus) zu besitzen, welch letzteres die öffentlichen Übertreter
der Gottes- und Kirchengebote bestrafte und mit kirchlichen Bußen be—
legte. Das Sendgericht fand im Innern der Taufkirchen und zwar vor
dem Laien- oder Kreuzaltar statt. Man stellte Stühle (für Bischof und
Beisitzer) auf und einen Tisch davor mit Kreuz, Schere (für die schän—
dende Strafe des Haarabschneidens) und Rute (für Auspeitschung)“.
Wir lassen die Frage offen, ob, was das Kirchenpatronat des hl.
Täufers vermuten ließe, diese Kirche jemals eine Pfarr- oder Tauf—
kirche war oder die Erinnerung an eine Taufkapelle festgehalten habe,
nehmen nicht an, daß in dieser Kirche Sendgerichte stattgefunden ha—
ben; wir können uns damit begnügen, daß Johannes der Täufer der
Bußprediger ist; damit war die Anbringung von Bildern der
Bußdisziplin nahe gelegt. Offentliche Buße wurde wohl nicht aus—
schließlich an Bischofs- oder Pfarrkirchen abgeleistet. Vielleicht läßt das
bielfache Vorkommen der bildlichen Darstellung der „Draußenstehen—
den“ (Büßer und Sünder) an romanischen Kirchen darauf schließen,
daß es in Wirklichkeit noch üblich oder bekannt war.
Als die Alltagserscheinung der öffentlichen Büßer nur mehr in der
Erinnerung fortlebte, wurde die Austreibung und Wiedereinführung
wie ein liturgisches Spiel vorgenommen. In Halberstadt z. B. (Buch⸗
berger, Handlexikon) wurde ein alle Jahre eigens ausgewählter öffent—
licher Sünder am Aschermittwoch aus der Kirche ausgewiesen, mußte
während der vierzigtägigen Fastenzeit (bei der Kirche sich aufhalten
und Almosen sammeln), nachts im Frrien schlafen, an Gründonners—
tag wurde er in die Kirche eingeführt, losgesprochen und vom Volke
beschenkt. Man nannte diese 4 „Adam“.
Schere und Rute sind die Sinnbilder der öffentlichen Buße. Am
westlichen Seitentor der Südseite von St. Sebaldus in Nürnberg, nach
der Darstellung im Bogenfeld Weltgerichtspforte genannt, flankieren
Engel mit Ruten (GBesen), die Türe, die als Büßerpforte zur Austrei—
bung gedient haben mag. Zunächst befindet sich der Westchor, der dem
hl. Petrus geweiht ist.
„An der Gmünder Kirche ist im Bogenfeld der westlichen Türe der
Südseite ein geschorener Kopf zwischen den Klingen einer offener
Schere (freilich einem Mönchskopf ähnlich, um das Geschorensein deutlich
zu machen). Es ist ein Kopf, der der Schere verfallen ist, der Kopf eines
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