Full text: Vorkenntnisse und Hilfswissenschaften, die Hydrologie, die Wassergewinnung (2,a)

     
  
    
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
   
   
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
   
     
sers liefern; getrübtes Wasser würde auf eine nach Lage und Art verfehlte Fassung hin- 
weisen. 
9. Ausdehnung der Schutzbezirke bei Grundwasserfassungen. Um 
alle Möglichkeiten der Grundwasserverunreinigungen von der Erdoberfläche her un- 
möglich zu machen, werden um die Fassungen herum Schutzbezirke geschaffen, indem 
das Gelände angekauft und der willkürlichen Bewirtschaftung seitens Privater entzogen 
wird. Dabei ist es jedoch nicht notwendig, das Gelände der Bewirtschaftung ganz zu 
entziehen; denn eine kräftige Grasnarbe ist nicht von Nachteil, sondern wirkt filtrie- 
rend, bezw. dichtet den Boden ab, und die Verwendung künstlicher Düngemittel hat 
hygienische Nachteile nicht im Gefolge. Dagegen wird es sich, abgesehen von dem Fall, 
wo man es mit einem außerordentlichen Grundwasserreichtum zu tun hat, nicht emp- 
fehlen, die Schutzbezirke aufzuforsten, da der Wald, wie in Abschnitt II gezeigt werden 
wird, Grundwasser mindernd wirken kann. 
Über die notwendige Ausdehnung der Schutzbezirke allgemeine 
Angaben zu machen, ist unmöglich. Sie wird sich richten können nach der natürlichen 
Tiefenlage des Grundwasserspiegels, nach der Tiefe der Absenkung und ihrer Erstrek- 
kung unter Erdgleiche, nach der Natur der deckenden Schichten und ihrer Bewachsung. 
Im allgemeinen pflegt man den Schutzstreifen zu beiden Seiten der Fassungen und an 
ihren Enden nicht breiter als je 50 m zu machen. Dies ist auch die Größe des Halbmes- 
sers, den man dem kreisförmigen Schutzgebiet um einen Einzelbrunnen herum gibt. 
Meist tut man gut daran, sich das Vorkaufsrecht auf die benachbarten Grundstücke zu 
sichern, für den Fall, daß mit der Zeit eine Vergrößerung der Schutzstreifen angezeigt 
sein sollte, oder die Fassung zu erweitern sein würde. 
Als Beispiel für die Erwerbung größerer Schutzgebiete führen wir das 
Wasserwerk Dresden-Hosterwitz an. iDie Fassung liest ganz nahe an der Elbe und be- 
steht aus 29 Brunnen in je 24m Entfernung. Man glaubte ursprünglich, durch eine 
mehrere Meter dicke Tonschicht gegen jede Verunreinigung von oben her geschützt 
zu sein. Gleichwohl wurde „direkt nachgewiesen, daß Durchbrechungen der undurch- 
lässigen Schichten mehrfach stattgefunden haben müssen“. Die Stadt Dresden verein- 
barte deshalb im Jahr 1900 mit der Gemeinde Tolkewitz, daß sie ihr Wasser liefern 
wollte, damit dort keine privaten Brunnen mehr entstünden, daß außerdem die Gemeinde 
Tolkewitz Kanalisation erhalten sollte Zum Schutz des Hosterwitzer Wasserwerkes 
sind 86 ha Gelände angekauft worden. 
Einer freundlichen Zuschrift des Herrn Wasserwerksdirektor Bamberger in Leipzig 
verdanken wir nachstehende Mitteilungen über die Schutzbezirke des dortigen Werkes: 
„Für unsere Fassungen haben wir ausgedehnte Schutzgebiete geschaffen, soweit diese FM 
nicht schon durch örtliche Verhältnisse vorhanden waren. In Naunhof haben wir ein 
Schutzgebiet von 250 ha angekauft, zu dem aber noch der Staatswald, in dem unsere 
Fassungen liegen, mit 872 ha hinzuzurechnen ist. In Naunhof berechnet sich bei einer 
Fassungslänge von 4400 m, die mittlere Breite des Schutzstreifens zu 2600 m. Bei dem 
neuen Wasserwerk in der Muldenaue haben wir 700 ha als Schutzgebiet angekauft; 
die mittlere Breite des Schutzstreifens berechnet sich hier bei 3000 m Fassungslänge 
zu 2300 m. In beiden Fällen liegen ungefähr 400 m Breite des Schutzstreifens strom- 
abwärts von den Fassungen. | 
Die innerhalb des Schutzgebietes des neuen Werkes gelegenen Ortschaften Canitz 
und Wasewitz mit rund 40 Gehöften wurden gekauft, vollständig beschleust und an die 
Wasserleitung, angeschlossen.
	        
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