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Alle Brunnen wurden eingefüllt und alle Gruben wasserdicht hergestellt. Die Dün-
gung der Felder in unmittelbarer Nähe der Fassungen ist nur mit künstlichem Dünger
gestattet.‘
I 10. Kulturschäden durch Grundwassersenkung. Die Frage, ob durch
|) Grundwasserabsenkungen seitens der Wasserwerke Kulturschäden herbeigeführt werden
können, läßt sich allgemein nicht entscheiden. Auch im einzelnen Fall ist der Tatbestand
und das Maß der Schädigung sehr schwer nachträglich festzustellen, schon deshalb,
weil vor Beginn der Absenkung eine botanisch-forstliche Untersuchung des Fassungs-
oeländes und seiner Umgebung bisher wohl noch nie vorgenommen wurde. In einzelnen
Fällen wurde allerdings nachträglich eine Schädigung des Pflanzenwuchses durch Grund-
wasserhinterziehung anerkannt und entsprechende Entschädigung geleistet (vgl. die
Ausführungen von Grahn im Journ. für Gasbel. und Wasservers. 1903, 8. 317). In zahl-
v reichen anderen Fällen jahrelanger Absenkung hat sich ein Schaden nicht nachweisen
u lassen, oder es sind wenigstens Schadenersatzansprüche nicht gestellt worden. So liest
Ei nach Kullmann der normale Grundwasserspiegel des Wasserwerkes der Stadt Fürth
Ei in Bayern etwa 1,60—1,80 m unter einer Wiesenoberfläche; die oberste Deckschicht von
0,90—1,20 m Stärke besteht aus lehmigem Sand und Humus; die durchschnittliche
Absenkung des Wasserspiegels im Gewinnungsgelände beträgt 2,20—2,50 m; nach fast
! 10 jährigem Betriebe war im Jahre 1903 irgendwelche Benachteiligung der Ertrags-
| fähigkeit der Wiesen durch die Wasserentnahme nicht zu bemerken (Journ. für Gasbel.
und Wasservers. 1903, 8. 317).
Es dürfte sich für die Zukunft empfehlen, jedenfalls bei Großwasserwerken, wo die
Möglichkeit von Kulturschäden nicht ganz ausgeschlossen erscheint, vor Beginn des
eigentlichen Dauertriebes ein unabhängiges land- oder forstwirtschaftliches Gutachten
über die dermaligen Zustände einzuholen, damit für den Fall späterer Klagen die vor
dem Betriebsbeginn festgestellten Zustände einen Vergleich gestatten.
Zum Schluß soll noch darauf hingewiesen werden, daß Grundwasserabsenkungen
sehr wohl auch günstige Folgen haben können.
3. Kapitel.
Bevölkerungsbewegung und Wasserverbrauch.
$ 19, Einwohnerzunahme,
su A. Berechnung des Bevölkerungsstandes Diese kann
N | für einen späteren Zeitraum graphisch oder rechnerisch durchgeführt werden, wobei
ein grundsätzlicher Unterschied zwischen beiden Verfahren natürlich nicht besteht.
Das graphische Verfahren ist vielleicht besonders brauchbar bei Orten mit ruhiger,
stetiger Entwickelung.
Graphisches Verfahren. Man trägt in einem rechtwinkeligen Koordi-
natensystem (wobei die Abszissen Jahre, die Ordinaten Einwohnerzahlen bedeuten),
die in mehreren über einen genügend großen Zeitraum sich erstreckenden Jahren fest-
gestellten Einwohnerzahlen auf und erhält damit eine Kurve des Bevölkerungswachs-
tums, die man nach Schätzung für eine Reihe von zukünftigen Jahren weiterführen kann.