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die denjenigen der offenen Gewässer zuzuzählen sind, wenn man die ganze Abtlußmenge
zu erhalten wünscht.
Eine besondere Stellung nehmen die Quellen und Grundwässer bezüglich des
Infiltrationsgebietes ein.
In den meisten Fällen lassen sich über den Verlauf solcher Gewässer nur Vermu-
tungen aufstellen; man ist jedoch manchmal in der Lage, mit Hilfe geognostischer For-
schungen eine für die Grundwasser maßgebende unterirdische Wasserscheide festzustellen
und kann dann den Lauf des Grundwassers verfolgen. Denkt man sich z. B. einen zylin-
drisch gestalteten Gebirgskörper, ‘dessen Quer-
schnitt senkrecht zu den Erzeugenden des Zylin-
ders in nebenstehender Figur dargestellt sein möge.
Das topographische Niederschlagsgebiet wird für
den Punkt A gleich F, für den Punkt A, gleich F,
sein, unter # und F, die Horizontalprojektionen
der bezüglichen Zylinderflächen verstanden. So- |
ferne nun A, A den unterirdischen Verlauf der 2
undurchlässigen Schichte bezeichnet, ist in A, das Ergebnis an Grundwasser — 0, in
A dagegen erheblich größer, als dasselbe der Infiltrationsfläche F entsprechen würde.
Während nämlich das topographische Niederschlagsgebiet in bezug auf die Lage A gleich #
ist, berechnet sich das der Quellenspeisung dienstbare Infiltrationsgebiet zu FR, +F.
Der in Figur 49 dargestellte Fall ist noch verhältnismäßig einfach. Es kann sehr
wohl vorkommen, daß das Grundwasser quer unter einem Tal ohne Quellbildung durch-
fließt, um erst in einem zweiten Tal als Quelle zutage zu treten. Auch können geotek-
tonische Besonderheiten wie Verwerfungen, Eruptivmassen alle allgemeinen Regeln über
Bestimmung des Einzugsgebietes über den Haufen werfen; vgl. $ 50.
Die erste der eben
angegebenen Besonderhei-
ten dürfte nach den Be-
obachtungen von d’Andri-
mont nicht ganz selten
auftreten. Wie wir später
sehen werden, fließt das
Wasser im Untergrund
nicht in geraden Linien,
sondern in nach oben
hohlen Kurven. So können die beiden Fälle der Figuren 50 und 51 eintreten, wo
im ersten Fall zur Quelle Q, nur das Einzugsgebiet 1, zur Quelle &, aber die Einzugs-
gebiete 1, und Z, gehören. Im Falle der
Figur 51 hat die an der Schichtgrenze u
auftretende Quelle nicht das Einzugsgebiet l,,
sondern nur ein der Länge I entsprechendes.
Die Niederschläge des Gebietes I” versinken
nach unten.
Ermittlungen wie die an der Hand der
Figur durchgeführten lassen sich nur in regel-
mäßig geschichteten Gebirgen mit einiger
Aussicht auf Zuverlässigkeit anstellen, sie ver-
sagen in allen Gebieten mit großen Zerklüftungen und Höhlenbildungen (Karstgebiete).
So ergibt sich für das Fassungsgebiet der württembergischen Landeswasserversorgung
Fig. 49.
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