%
127
D, = CI, sin z,
2
und H, — CI, sin z, cotg z, -j- J, — L r
Wenn die Beobachtungen richtig gemacht wurden, muss D =
D, und H = H, sein. Kleinere Abweichungen erklären sich aus
den unvermeidlichen Beobachtungsfehlern und sind dadurch nahezu
unschädlich zu machen, dass man von beiden berechneten Werten
das Mittel nimmt.
Aus dem bisher Bemerkten ist ersichtlich, welcher ausgedehnte
Gebrauch mit dem Tachymeter gemacht und welcher Grad von Ge
nauigkeit bei richtigem Verständnis des Instrumentes erreicht wer
den kann.
Selbstverständlich wird dabei stets ein fehlerfreies Instrument
vorausgesetzt, und soll sonach auch jedes derartige Instrument vor
dem Gebrauche auf seine Richtigkeit geprüft werden. Diese Prü
fung muss sich auf folgende Punkte erstrecken:
a) Der Wert der Konstanten C muss richtig bestimmt sein.
b) Die Achsen der an der Alhidade befindlichen Kreuzlibellen
müssen zur vertikalen Umdrehungsachse des Instrumentes senk
recht stehen.
c) Die horizontale Drehungsachse des Fernrohres muss parallel
sein zur Alhidadenebene und sonach senkrecht zur vertikalen
Umdrehungsachse des Instrumentes.
d) Bei horizontaler Stellung des Instrumentes muss die Zenith
linie des Aufstellungspunktes durch den Teilungsstrich 0 des
Vertikalkreises, beziehungsweise die horizontale Visur durch
den Teiluugsstrich 90 gehen.
e) Die optische Achse des Fernrohres muss senkrecht stehen
auf der horizontalen Drehungsachse desselben.
f) Die drei Horizoutalfäden des Fernrohres sollen bei horizon
taler Stellung der Alhidade wirklich horizontal, und der Ver
tikalfaden wirklich vertikal sein.
g) Die optische Achse des Fernrohres, sowie die horizontale
Drehungsachse desselben, müssen sich in der vertikalen Dre
hungsachse des Instrumentes schneiden.
Hat mau mit dem Tachymeter eiu Netz von Terrainpunkten
bestimmt, innerhalb dessen sich die zu tracierende Linie aller Wahr
scheinlichkeit nach bewegen muss, so kann es nicht schwer fallen,
nachdem von jedem dieser Punkte Lage und Höhe bekannt sind,
eine Trace zu konstruieren, welche sich unter Beobachtung der
zulässigen Krümmungshalbmesser nicht nur dem gegebenen Terrain
am besten anschmiegen, sondern auch die in jedem Falle möglichen
besteu Steigungsverhältnisse aufweiseu wird. Im allgemeinen wird
hier derselbe Vorgang eingehalten und sind dieselben Erwägungen
massgebend, wie bei dem Eiuzeichnen von Tracen in Schichtenpläne,
die sich im wesentlichen von den kotierten Plänen nur dadurch
unterscheiden, dass sie die Lage im Plan der in bestimmten, ver
tikalen Abständen gleich hoch liegenden Punkte angeben, während
kotierte Pläne die Lage im Plan und die Höhenlage derjenigen