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halten von nun an ganz bestinunte mtb klar gekennzeichnete
Schranken gesetzt sein sollten. Und damit er darüber ja nicht
im Zweifel sei, erhielt der Kardinal Bellarmin den Auftrag,
dem Gaste, den man so bequenl nicht wieder nach Rom zu
bekommen hoffen durfte, die gefällte Sentenz mitzuteilen und
in unmißverständlicher Weise auszulegen. Man verfuhr inso
fern milder, als inan den schon eingeleiteten Jnquisitionsprozeß
niederschlug und auch keinen Widerruf verlangte, sondern sich
eben damit begnügte, die Unvereinbarkeit der copernicanischen
Lehre mit dem kirchlichen Dogma in aller Form auszusprechen.
Welches aber die näheren Umstände waren, unter welchen die
Bekanntgabe des Spruches an Galilei erfolgte, das wird
durch die aus uits gekommenen Aktenstücke in Zweifel gelassen,
und zwar ist die Unsicherheit eine derart große, daß sich die
schwersten Bedenken darüber, ob späterhin gegen Galilei in
aller Form Rechtens vorgegangen wurde, daran knüpfen
müssen 120 ). Mit diesen Dokumenten hängt eben auf das engste
zusammen der im engeren Sinne so zu nennende Prozeß,
welcher sechzehn Jahre daraus zu deni bekannten, traurigen
Ausgange führen sollte, und welcher in früherer wie späterer
Zeit so viele Federn in Bewegung gesetzt hat'^).
Zunächst liegt uns die erwähnte notarielle Auszeichnung
vor, laut welcher Bellarmin vom Papste selbst den Befehl
erhalten hatte, Galilei kommen zu lassen und ihn von weiterer
Verteidigung der für irrig erklärten Lehre abzumahnen; falls
derselbe sich weigere, so solle ihm vor Notar und Zeugen die
ausdrückliche Verpflichtung, im angegebenen Sinne zu handeln,
auferlegt werden; und wenn er auch jetzt noch nicht gehorche,
so sei er ins Gefängnis zu schicken. Auf dem gleichen Blatte
des Aktenfaszikels verzeichnet derselbe Notar den Hergang,
wie er sich tags darauf (26. Februar 1616) wirklich abspielte.
Danach hat die Verwarnung Galileis in Bellarmins Hause
und in Anwesenheit eines gewissen Seghitius und zweier
„Familiären" des Kardinals wie des Notars — also sofort