24 Zeitbestimmungen.
Abgeleitetes Azimuth 1. Fraunhofer Kometensucher.
Aug. 31.
d Coronae
Il 5° 4'3271
eo Bootis
32.7
c Bootis
28.0
g Comae
31 .8
Sept. 14.
d Bootis
34.0
2. HoFMANN Scher Kometensucher.
Sept. 1 .
g Comae
115°3'377l
„ 14.
<5 Coronae
52.9
Es resultiren also aus den verschiedenen Beobachtungen folgende
Bestimmungen für das Azimuth des Domthurms:
1. Beobachtungen mit
dem HoFMANN'schen Kometensucher.
1800 Sept, 16.
co Bootis
115°3' 979
c Bootis
3 13.9
d Coronae
3 20.4
1803 Nov. 1 .
io Bootis
2 55.4
c Bootis
2 58.1
d Coronae
3 6.5
1820 Sept, 1.
g Com. Ber.
3 37.1
„ 14.
d Coronae
3 52.9
II. Beobachtungen mit
dem FRAUNHOFER’schen Kometensucher.
1820 Aug. 31.
g Com. Ber.
115° 4'3178
w Bootis
4 32.7
c Bootis
4 28.0
ö Coronae
4 32.1
Sept. 14.
d Bootis
4 34.0
Wie man sieht stimmen die Beobachtungen mit dem Fraunhofer-
sehen Kometensucher sehr
gut mit einander.
, während die Bestimmungen
mit dem HoFMANNSchen Kometensucher grössere Unterschiede unter sich
zeigen, welche daraut hinzudeuten scheinen, dass in früheren Jahren die
Stemverschwindungen anders beobachtet oder auch anders aufgefasst
wurden als später.
Allerdings scheinen die älteren Beobachtungen nicht ganz fehlerfrei
zu sein. 1800 Sept. 16 mussten wie oben ausführlich auseinandergesetzt
ist, korrespondirende Sonnenhöhenbestimmungen als offenbar fehlerhaft
fortgelassen und aus einer früheren und späteren Zeitbestimmung ein
mittlerer Gang interpolirt werden, da man sonst dem Gange der Uhr
Zwang anthun würde.