/
Vorbemerkungen.
Das vorliegende XII. Heft der „Höhen über N.N. von Fest
punkten und Pegeln an Wasserstraßen“ ist als Auszug aus der
Veröffentlichung des Unterzeichneten Bureaus: „Feinnivellement des
Rheins von Mainz bis zur niederländischen Grenze“ für den
Handgebrauch bestimmt und zur bequemen Verwendung bei den ein
zelnen Wasserbaubehörden derartig zerlegbar eingerichtet, daß von
seinen sechs Teilen:
I. Wasserbauamtsbezirk Mainz und Wasserbauinspektionsbezirk
Bingerbrück:
Mainz — Oberwesel (km 48,5),
II. Wasserbauinspektionsbezirk Coblenz:
Oberwesel (km 48,5)—Andernach (km 112),
III. Wasserbauinspektionsbezirk Oöln:
. Andernach (km 112)—Niehl (km 195),
IV. Wasserbauinspektionsbezirk Düsseldorf I:
Niehl (km 195) — Homberg (km 281),
V. Wasserbauinspektionsbezirk Wesel:
Homberg (km 281)—Niederländische Grenze,
VI. Wasserbauinspektionsbezirk Düsseldorf II:
Schiffahrtstraße von Cleve nach dem Rhein bei Keeken
jeder für sich aus dem Hefte herausgenommen werden kann.
Die Festpunkte werden überwiegend gebildet:
1. auf dem hessischen linken Rheinufer von Mainz bis zur
Nahemündung, auf dem hessischen rechten Rheinufer von
Kastei bis Biebrich und auf den hessischen Rheinauen